Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Einbruch und Diebstahl
Halver (ots)
Einbrecher sind am Dienstag in ein Wohnhaus am Linger Weg eingebrochen. Sie hebelten eine Balkontür auf, durchwühlten das gesamte Gebäude und nahmen diverse Wertgegenstände mit. Die Polizei sicherte Spuren und bittet um Hinweise unter Telefon 9199-0. Die Tat wurde begangen zwischen 7.50 und 18.05 Uhr. Möglicherweise haben Nachbarn verdächtige Fahrzeuge oder Personen beobachtet.
Eine 81-jährige Seniorin wurde bereits am Montag beim Einkaufen bestohlen. Die Anzeige erstattete sie allerdings erst am Donnerstag. Nach ihren Angaben hielt sie sich gegen 16 Uhr in einem Drogeriemarkt in der Bahnhofstraße auf. Sie stellte ihre Einkaufstasche mitsamt Geldbörse in den Einkaufswagen. An der Kasse suchte sie vergeblich nach dem Portemonnaie. Zur Sicherheit fuhr sie jedoch zunächst nach Hause, um dort nach der Geldbörse zu suchen. Was sie nicht wusste: Um 16.07 und 16.08 Uhr standen die Diebe an Geldautomaten und buchten mit Hilfe ihrer Bankkarte hohe Geldbeträge vom Konto der Seniorin ab. Abends hing die Geldbörse an ihrer Türklinke. Sie wurde offenbar gefunden und von einem Zeugen abgeliefert. Es fehlten nur Bargeld, ein Foto und die Bankkarte. Die Polizei warnt weiter dringend vor Taschendieben. Überall, wo sich viele Menschen aufhalten, sollten Wertsachen möglichst dicht am Körper verwahrt werden. Einkaufswagen, Rollatoren oder Außentaschen von Jacken sind die schlechtesten Aufbewahrungsorte. Wer das Risiko mindern will, sollte gut überlegen, ob er wirklich alle seine Bank- und Kreditkarten und hohe Geldsummen immer dabeihaben muss. Keinesfalls dürfen PIN mit ins Portemonnaie gesteckt werden. Die Täter gehen sonst sofort mit Bankkarten an den nächsten Geldautomaten und buchen hohe Summen ab, bevor die Betroffenen überhaupt bemerkt haben, dass sie bestohlen wurden. Handtaschen sollten mit dem Reißverschluss am Körper getragen werden. Im Fall eines Diebstahls von Bankkarten sollten Betroffene sofort ihre Bank anrufen und Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Polizei kann eine zusätzliche KUNO-Sperrung veranlassen. Dies verhindert den Einsatz einer abhanden gekommenen Bankkarte im Lastschriftverfahren. Diese Bezahlmethode wird vielfach im Einzelhandel eingesetzt. (cris)
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