Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
POL-MK: Kellereinbrüche - Jackendieb - Kind auf E-Scooter - In Gartenhütte einquartiert
Iserlohn (ots)
Unbekannte sind zwischen Dienstagmittag und Mittwochabend in mehrere Kellerräume eines Mehrfamilienhauses an der Schlesischen Straße eingebrochen.
Weil er ein Paket in einer Postfiliale abholen wollte, parkte ein 88-jähriger Iserlohner am Mittwoch um 16 Uhr vor der Filiale an der Reinickendorfer Straße. Er öffnete den Kofferraum und ließ den offenen Wagen stehen, während er das sperrige Gut holte. Diese Zeit muss ein Unbekannter genutzt haben, in den Pkw zu greifen und die Geldbörse zu stehlen. Der Senior erstattete Anzeige bei der Polizei. Die bittet um Hinweise unter Telefon 02374/5029-0.
Ein 47-jähriger Mann hat Donnerstagabend in einem Geschäft an der Hagener Straße eine Jacke gestohlen. Eine Mitarbeiterin sah, wie der Mann die Jacke samt Bügel aus dem Laden trug, ohne zu bezahlen. Die Polizei fahndete nach ihm und entdeckte ihn. Inzwischen hatte er die Jacke angezogen.
Mit mehreren Strafanzeigen endete am Donnerstag eine Fahrt auf einem E-Scooter durch die Fußgängerzone Unnaer Straße. Gegen 20.45 Uhr entdeckte eine Streifenwagen-Besatzung der Polizei ein Kind auf einem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen. Der Junge nannte einen Namen und behauptete, seine eigene Adresse nicht zu kennen. Die Polizeibeamten begleiteten ihn nach Hause. Wie sich herausstellte, hatte er den Beamten einen falschen Namen genannt. Es handelte sich tatsächlich um ein Kind, das noch gar nicht hätte auf einem E-Scooter fahren dürfen. Er und seine Mutter bekamen Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, der Junge außerdem wegen falscher Namensangabe. Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter kein Kinderspielzeug sind. Sie müssen eine Betriebserlaubnis haben und versichert sein. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone darf in der Regel nicht gefahren werden. Für Elektroroller-Fahrerinnen und -Fahrer gelten dieselben Alkohol- bzw. THC-Grenzwerte wie für Autofahrer - beispielsweise 0,0 Promille für Fahrer unter 21 oder Führerschein-Anfänger.
Der Pächter einer Schrebergarten-Hütte entdeckte am Donnerstag einen ungebetenen Gast in seiner Hütte, der offenbar bereits längere Zeit dort gehaust hatte. Er holte die Polizei. Der 33-jährige Tatverdächtige hatte die Hütte völlig vermüllt und dort auch seine Fäkalien hinterlassen. Die Polizei ermittelt wegen Hausfriedensbruchs. (cris)
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