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POL-MK: Aus der Urlaubstraum: Betrüger offerieren Fake-Ferienwohnungen

Menden (ots)

Aus dem geplanten Holland-Urlaub in einer günstigen Ferienwohnung wird nichts: Eine Familie aus Menden ist auf Ferienhaus-Betrüger hereingefallen. An Heiligabend vergangenen Jahres war die Familie auf der Suche nach einem Urlaubsdomizil auf das erstaunlich günstige und auch sonst attraktive Angebot aufmerksam geworden. Zur Sicherheit erkundigten sich die Mendener sogar noch bei dem örtlichen Touristikbüro. Dort war die Ferienwohnung nicht bekannt. Doch schließlich gebe es viele private Vermieter, die nicht mit dem Büro zusammenarbeiten. Also buchte die Familie und zahlte mehrere hundert Euro an. Nun wäre die Restzahlung fällig gewesen. Doch zur Vorsicht recherchierte die Familie noch einmal im Internet und fand nun Warnungen vor genau dieser Wohnung. Alle Versuche, mit dem angeblichen Vermieter Kontakt aufzunehmen, scheiterten. Deshalb erstatteten die Mendener nun Anzeige bei der Polizei.

Die Betrugsmasche ist bekannt. Leider kommt es auch vor, dass Kunden den Schwindel erst bemerken, wenn sie voller Vorfreude am Urlaubsort ankommen und vor verschlossener Tür stehen. Vor Ort stellt sich heraus, dass die Wohnung einem ganz anderen Vermieter gehört oder gar nicht als Ferienhaus angeboten wird.

Deshalb rät die Polizei zum Misstrauen bei Online-Buchungen. Die größte Gefahr lauert bei Spontankäufen. Es gelten die generellen Tipps beim Einkauf im Internet: Die Freude über ein vermeintliches Schnäppchen sollte nicht blind machen. Suchen Sie nach Bewertungen anderer Kunden! Es gibt diverse "Fake-Shop"-Listen.

Die Polizei rät: Zahlen Sie möglichst wenig an! Nutzen Sie beim Online-Kauf keine internationalen Zahlungsdienste, die eine Verfolgung oder Rückbuchung unmöglich machen. Gibt der Anbieter ein Konto im Ausland an, obwohl er in Deutschland sitzt? Das gibt Anlass zum Misstrauen. Überweisungen lassen sich nur eine sehr kurze Zeit rückgängig machen. Beim Lastschriftverfahren oder Zahlung per Kreditkarte ist diese Frist deutlich länger.

Hat der Anbieter ein vollständiges Impressum mit allen vorgeschriebenen Daten? Ist ein Verantwortlicher namentlich genannt? Ist der Anbieter überhaupt klar zu identifizieren? Auch ein Anruf bei dem angeblichen Vermieter oder Vermittler kann helfen: Gibt es die angegebene Rufnummer überhaupt? Für eine Anzeige ist es wichtig, alle Beweise zu sichern (E-Mail-Verkehr, Bestätigungen etc.). Die Anzeige macht auf jeden Fall Sinn. Sie hilft zumindest, Fake-Angebote möglichst schnell vom Netz zu bekommen und andere Menschen vor einem teuren Fehlgriff zu bewahren. (cris)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1222
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw

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