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POL-NE: Was macht eigentlich... die Einsatzleitstelle der Polizei? Multitasking bei der Bearbeitung von Notrufen

POL-NE: Was macht eigentlich... die Einsatzleitstelle der Polizei? Multitasking bei der Bearbeitung von Notrufen
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Rhein-Kreis Neuss (ots)

Manchmal muss es schnell gehen, wenn ein Notruf bei der Einsatzleitstelle der Polizei eingeht. Neben den wichtigsten Informationen, die der Leitstellenbeamte / die Leitstellenbeamtin am Telefon erfragt, passieren im Hintergrund schon viele Dinge parallel.

Wesentliche Informationen, wie der Einsatzort, Name und Nummer des Anrufers sowie der Grund des Notrufes, zum Beispiel "Verkehrsunfall mit Verletzten", werden in ein Computersystem eingegeben. Zeitgleich bekommen ein oder mehrere Streifenwagen den Auftrag zum Einsatzort zu fahren, wenn nötig mit Sonder- und Wegerechten (vereinfacht gesagt: "Blaulicht und Martinshorn"). Aber damit nicht genug. Auch Feuerwehr, Rettungskräfte, Hubschrauber, Straßenbaubetriebe, Abschleppdienste, gegebenenfalls Spürhunde, Jäger und unzählige weitere Helfer oder Institutionen werden im Bedarfsfall alarmiert und zum Ort des Geschehens gesandt beziehungsweise gebeten.

Die Leitstelle unterstützt zeitgleich auch die Einsatzkräfte auf der Straße, indem sie zum Beispiel notwendige Sperrungen in Absprache mit den Polizisten / Polizistinnen vor Ort koordiniert. Die Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen der Leitstelle bewerten und priorisieren die Situation, was regelmäßig eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe ist. Die Polizei kann nicht immer überall sein und deshalb müssen manche Einsätze anderen vorgezogen (priorisiert) werden. Es kann also vorkommen, dass man bei einem Auffahrunfall, bei dem nur Sachschaden entstanden ist, Wartezeit in Kauf nehmen muss, wenn man eine polizeiliche Aufnahme wünscht. Eine Schlägerei oder ein vermisstes Kind haben in solchen Fällen Priorität. In solchen Fällen höchster Dringlichkeit, können die Mitarbeiter /innen der Leitstelle nicht jeden Anrufer / jede Anruferin immer um Verständnis bitten, deshalb tun wir es hier an dieser Stelle. Keine Delle oder nächtliche Ruhestörung kann so wichtig sein, wie der Schutz der körperlichen Unversehrtheit oder vielleicht sogar eines Menschenlebens.

Wussten Sie übrigens, dass man nicht verpflichtet ist, bei einem Verkehrsunfall ohne Verletzte, die Polizei zu rufen, wenn alle Beteiligten vor Ort sind? Oft lässt sich der Schaden über die Versicherung regeln. Anders sieht es aus, wenn der Verdacht einer Straftat (zum Beispiel: Trunkenheit, Drogen, Verkehrsunfallflucht) vorliegt.

Dass nicht jeder Notruf bei der 110 wirklich ein Notruf ist und zum Beispiel Scherzanrufe Konsequenzen haben können, stellen wir morgen im Rahmen unserer kleinen Serie "Was macht eigentlich... die Einsatzleitstelle der Polizei?" dar.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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