Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Grevenbroicher fährt unter Betäubungsmitteleinfluss - auf direktem Weg zur Polizei
Neuss (ots)
Etwas irritiert waren Zivilfahnder am frühen Dienstagabend (18.08.), als sie gegen 18:05 Uhr auf das eingezäunte Gelände des Polizeidienstgebäudes an der Jülicher Landstraße fuhren und ihnen unmittelbar mit zügiger Geschwindigkeit ein schwarzer Daimler Benz folgte. Eine Weiterfahrt wurde sofort durch Zuruf unterbunden. Der Fahrer des PKW hielt somit mittig auf dem Areal und stieg aus dem Wagen. Der 45-jährige Grevenbroicher, der sich sogleich bereitwillig namentlich vorstellte, verkündete ihnen, er sei von der Polizei aufgefordert worden, auf das Gelände zu fahren. Diese Aufforderung war niemandem bekannt. Den Beamten fiel jedoch auf, dass die Kennzeichenschilder nicht gesiegelt waren. Eine Durchsuchung des Mannes im Zuge der Identitätsfeststellung erfolgte und führte zum Fund einer Kunststoffdose mit Marihuana. Daraufhin sahen sich die Polizeibeamten auch den PKW noch einmal genauer an. Sie stellten dabei insgesamt vier weitere Kunststoffdosen sowie ein Cliptütchen mit Marihuana, eine Folientüte, die mutmaßlich ebenfalls Drogen enthielt, ein sogenanntes Pfefferspray, vier PKW-Schlüssel (Hersteller: BMW) sowie einen Waffenkoffer ohne Waffe, aber mit Knall- und Pfeffermunition, sicher.
Da der 45-jährige Grevenbroicher augenscheinlich selbst unter Einfluss von Betäubungsmitteln stand, wurde ein Bluttest angeordnet. Zudem wurde sein Führerschein beschlagnahmt.
Der im Übrigen bereits aufgrund von Delikten im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität in Erscheinung getretene Mann zeigte sich zunehmend aggressiver und wurde zur Verhinderung von weiteren Straftaten in Polizeigewahrsam genommen. Den derzeit nicht zugelassenen Daimler Benz stellten die Beamten sicher. Wie es sich mit den Eigentumsverhältnissen dieses Autos verhält, zu welchen Fahrzeugen die BMW-Schlüssel gehören und welche Betäubungsmittel konsumiert wurden, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Den Verdächtigen erwartet zumindest ein Verfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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