Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Polizeikontrollen: Fahrer unter Drogen- und Alkoholeinfluss mit nicht versichertem Elektroroller unterwegs - Cannabis sichergestellt
Neuss (ots)
Polizisten kontrollierten am Donnerstagnachmittag (15.10.), gegen 17:10 Uhr, auf der Oberstraße, im Bereich "Am Stadtarchiv", einen 31-jährigen E-Scooter-Fahrer. An dem elektrisch angetriebenen Gefährt fehlte das Kennzeichen. Die anschließende Überprüfung bestätigte, dass kein Versicherungsschutz bestand.
Zudem stellte sich heraus, dass er unter dem Einfluss von Drogen stand. Den Konsum von Cannabis räumte er den Beamten gegenüber ein. Die erforderlich gewordene Blutprobe entnahm ein Bereitschaftsarzt auf der Wache. Diese soll im folgenden Verfahren einen möglichen Drogenkonsum gerichtsverwertbar belegen. Strafverfahren wegen der Verstöße nach dem Betäubungsmittelgesetz und dem Pflichtversicherungsgesetz wurden eingeleitet.
Seit Mitte Juni 2019 sind E-Scooter für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Entsprechend der gesetzlichen Regelung, sind diese Elektrokleinstfahrzeuge versicherungspflichtig. Nicht nur der größtenteils "ungeschützte" E-Scooter-Fahrer auch potentielle Unfallgegner können bei Zusammenstößen teils erhebliche Verletzungen oder Schäden davontragen. Die Versicherung schützt in solchen Fällen den E-Scooter-Fahrer vor Schadenersatzansprüchen, wenn er mit dem Scooter Dritte schädigt.
Das Nutzen unversicherter Elektro-Roller im öffentlichen Straßenverkehr stellt eine Straftat dar.
Das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, zudem ist der Besitz von illegalen Drogen strafbar.
Den richtigen Riecher bewiesen Polizisten am gleichen Nachmittag (15.10.), gegen 14:45 Uhr, auch im Bereich der Weingartstraße/Simrockstraße in Neuss.
Dort weckte ein verdächtiges Duo (41 und 45 Jahre alt) ihr Interesse. Bei der anschließenden Überprüfung stellten die Ordnungshüter ein Cliptütchen mit Marihuana sicher, dass die beiden zuvor noch versucht hatten, unter einem geparkten Wagen "verschwinden" zu lassen. Die Männer erwartet nun ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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