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POL-NE: Streifenbeamte kontrollieren 34-Jährigen: Betäubungsmittel und Rad sichergestellt - Wem gehört das hochwertige Herrenfahrrad? (Bild anbei)

POL-NE: Streifenbeamte kontrollieren 34-Jährigen: Betäubungsmittel und Rad sichergestellt - Wem gehört das hochwertige Herrenfahrrad? (Bild anbei)
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Jüchen (ots)

Am Freitagabend (19.03.) wurden Streifenbeamte auf einen 34-Jährigen an der Holzer Straße aufmerksam, der sich sichtlich nervös verhielt, als er die Polizisten sah. Die Ordnungshüter fragten den Jüchener nach der Herkunft seines mitgeführten Fahrrads (Marke Vermont), woraufhin er widersprüchliche Angaben machten. Daher stellten die Beamten das hochwertige Fahrrad sicher.

Der 34-Jährige gab auf Nachfrage auch zu, Betäubungsmittel zu besitzen. Er händigte den Beamten widerstandslos ein Fläschchen mit weißem Pulver aus, nach eigenen Angaben "Speed".

Neben der Sicherstellung des Zweirads beschlagnahmten die Beamten natürlich auch die verbotene Substanz.

Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und des Verdachts des Diebstahls wurden eingeleitet.

Da der rechtmäßige Eigentümer des Fahrrads bisher nicht feststeht, wendet sich die Kripo nunmehr direkt an die Bevölkerung. Wer kann Hinweise auf die Herkunft des Herren-Trekkingrades geben? Ein Foto des schwarzen Fahrrads der Marke "Vermont" ist der Meldung beigefügt. Hinweise nimmt das Kriminalkommissariat 24 unter der Telefonnummer 02131 300-0 entgegen.

Tipp der Polizei:

Beugen Sie vor und warten Sie nicht, bis Sie Opfer eines Diebstahls werden. Notieren Sie die Individualnummern von Wertgegenständen im Vorhinein, dann haben Sie sie im Ernstfall schnell griffbereit. Das Verfahren eignet sich auch besonders für Fahrräder, die nicht selten aufgefunden oder bei allgemeinen Kontrollen überprüft werden. Eine handschriftliche Notiz reicht aus. Es bietet sich aber auch der kostenlose "Fahrradpass" als App für Ihr Smartphone an. Sämtliche für die Identifizierung relevanten Daten können dort problemlos gespeichert werden und bei einer Anzeigenerstattung direkt an die Polizei, aber darüber hinaus auch an die Versicherung weitergeleitet werden.

Zudem empfiehlt die Polizei:

   - Markieren Sie Ihre Wertgegenstände (Gravur, Beschriftung, 
     UV-Kennzeichnung etc.) eindeutig und notieren Sie die 
     wichtigsten Daten.
   - Fotografieren Sie schwer zu beschreibende Gegenstände.
   - Bewahren Sie Kaufbelege und andere wichtige Dokumente zu Ihren 
     Wertgegenständen (Expertisen, Gutachten, Fotos) zusammen mit dem
     Verzeichnis.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell

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