Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Die Polizei gibt Tipps für die Benutzung von Elektrokleinstfahrzeugen (E-Roller/E-Scooter)
Neuss, Rhein-Kreis Neuss (ots)
Seit diesem Monat (April 2021) ist in Neuss der Verleih von E-Scootern gestartet.
Auch wenn sich das Aprilwetter mit teilweise noch glatten Fahrbahnen am Morgen aktuell nur bedingt eignet, gibt die Polizei im Rhein-Kreis Neuss zukünftigen Elektroroller-Nutzern ein paar Tipps, damit sie stets sicher nach Hause kommen.
Bei dem Begriff "Roller" denkt man eher an ein Spielgerät. Tatsächlich soll der E-Scooter nicht nur der Fortbewegung dienen, er hat auch zweifelsohne einen Spaßfaktor. Damit die Freude ungetrübt bleibt und nicht zu einem Unfall führt, gelten für den E-Roller als Elektrokleinstfahrzeug folgende Regeln im Straßenverkehr:
Vorhandene Radwege müssen genutzt werden. Nur dort, wo baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, darf mit Elektrokleinstfahrzeugen die Fahrbahn oder außerorts der Seitenstreifen genutzt werden.
Gehwege sind Fußgängern vorbehalten und deshalb tabu, auch mit ausgeschaltetem Motor.
Zu zweit auf dem Roller fahren ist nicht erlaubt - denn die Fahrzeuge eignen sich nicht zum Personentransport.
Es gilt eine Altersbeschränkung. Man muss mindestens 14 Jahre alt sein. Manche Verleihfirmen verleihen aber auch erst ab einem höheren Alter. Es lohnt sich ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Alkohol und Drogen sind auch auf dem Roller tabu! Es gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer und das aus gutem Grund. Eine beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit führt schnell zu Unfällen, deren Folgen aufgrund der nicht vorhandenen Knautschzone schwerwiegend sein können.
Die Handynutzung ist selbstverständlich nicht zulässig und darüber hinaus äußerst gefährlich.
Weitere Sicherheitshinweise und Infomaterial zum Thema "E-Scooter/E-Roller" finden Sie unter dem folgenden Link: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/der-e-roller-oder-e-scooter
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