Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Mit überhöhter Geschwindigkeit und falschen Kennzeichen unterwegs - Polizei stellt Fahrzeug und Führerschein sicher
Dormagen (ots)
Am Dienstagabend (08.06.), gegen 19 Uhr, meldeten Zeugen einen grauen Daimler, der mehrfach mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit die Straße "Oberster Monheimer Weg" von der Rheinfelder Straße bis zur Kläranlage befuhr. Polizeibeamte machten sich umgehend auf den Weg. Die drei Fahrzeuginsassen - im Alter von 18, 19 und 20 Jahren - hatten offenbar zwischenzeitlich das Auto gewechselt - allerdings nicht die Kennzeichen. Diese montierten sie kurzerhand an den blauen BMW, mit dem sie dann in Richtung Rheinfelder Straße davonfuhren.
Auf der Kreisstraße 18 (Richtung Hackenbroich) konnten die Polizeibeamten das Trio anhalten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Kennzeichen in der Tat zum BMW gehörten. Gemeinsam suchte man den abgestellten Daimler auf, der nach Aussage des 19-jährigen Fahrers sein eigener war.
Den 19-Jährigen aus Dormagen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Straßenrennens. Darüber hinaus werden ihm ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, eine Straftat nach der Abgabenordnung sowie Urkundenfälschung vorgeworfen. Der BMW wies zudem technische Veränderungen auf und wurde sichergestellt, ebenso wie der Führerschein des jungen Fahrers.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind im Strafgesetzbuch nach § 315d unter Strafe gestellt. Im Gesetz heißt es unter anderem: "Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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