Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss mehr verpassen.

Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Brand eines Laubcontainers - Polizei sucht Zeugen

Kaarst (ots)

Am Sonntagabend (17.10.), gegen 18:30 Uhr, geriet ein Laubcontainer auf einem Spielplatz am Luisenplatz in Kaarst in Brand.

Polizeibeamte stellten das brennende Behältnis fest, das Feuer konnte mit Hilfe von Anwohnern eigenständig gelöscht werden.

Ob es sich um eine fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung handelt, ist Gegenstand der kriminalpolizeilichen Ermittlungen.

Zeugen werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Kriminalkommissariat 11 zu melden.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Weitere Meldungen: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
  • 15.10.2021 – 13:57

    POL-NE: Wohnungseinbruch in Neuss - Zeugen gesucht

    Neuss (ots) - Am Donnerstag (14.10.), in der Zeit zwischen 18:15 Uhr und 21:15 Uhr, geriet ein Haus an der Neusser Körnerstraße ins Visier von Wohnungseinbrechern. Zur Tatzeit verschafften sich Unbekannte nach ersten Erkenntnissen über die Balkontür Zutritt zu einer Wohnung und durchsuchten die Innenräume nach Stehlgut. Sie entwendeten nach bisherigem Kenntnisstand Bargeld und entkamen unerkannt. Das ...

  • 15.10.2021 – 13:54

    POL-NE: Die Polizei warnt vor falschen Inkasso-Forderungen

    Rommerskirchen (ots) - Am Mittwoch (13.10.) erhielt ein Rommerskirchener Senior ein Schreiben eines vermeintlichen Inkasso-Unternehmens. Darin wurde er aufgefordert, eine aufgrund der Teilnahme an einem Glücksspiel ausstehende Zahlung zu leisten, andernfalls hätte er mit Nachteilen zu rechnen. Den Betrag sollte er auf ein niederländisches Konto überweisen. Da der Senior sich keiner Teilnahme an einem Glücksspiel ...