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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: 10-jährige Schülerin angefahren - Polizei sucht Unfallverursacher

Neuss (ots)

Am Mittwoch (16.02.), gegen 12:00 Uhr, beabsichtigte eine 10-jährige Schülerin die Kreuzung Reuschenberger Straße / Vereinsstraße bei "Grün" in Richtung Mehrzweckhalle zu überqueren. Dabei wurde das Mädchen von einem auf der Reuschenberger Straße in Richtung Neuss fahrenden Auto touchiert und leicht am Knie verletzt. Der Autofahrer stieg aus und gab der Schülerin nach einem kurzen Gespräch einen 5-Euro-Schein und Bonbons. Danach entfernte sich der Mann über die Vereinsstraße von der Unfallstelle. Bei dem Fahrzeug soll es sich um einen weißen Audi gehandelt haben, der mit dem Fahrer und einer Beifahrerin besetzt war.

Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Hinweise auf den Unfallverursacher geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Verkehrskommissariat zu melden.

Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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