Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Vorwurf: Grob verkehrswidriges Verhalten - Folgen: Anzeige - Motorrad beschlagnahmt
Kaarst (ots)
Zu nachtschlafender Zeit hatte es am Mittwoch (02.03.), um kurz nach 2 Uhr, ein 17-jähriger Neusser besonders eilig, nach Hause zu kommen. Auf seinem Yamaha Leichtkraftrad raste er über die Neersener - in Richtung Viersener Straße und fuhr dabei knapp doppelt so schnell wie erlaubt. Auch Kurven veranlassten ihn nicht dazu, seine Geschwindigkeit merklich zu reduzieren. Den Streifenwagen der Polizei, der ihm in wenigen hundert Metern folgte, bemerkte er offenbar erst, als die Beamten Anhaltezeichen gaben. Bei der darauffolgenden Kontrolle räumte der junge Mann ein, schnell nach Hause gewollt zu haben. Nach Hause brachten ihn letztlich die Polizeibeamten, denn dem 17-Jährigen untersagten sie die Weiterfahrt und beschlagnahmten sogar sein motorisiertes Kraftrad. Eine Anzeige wegen des grob verkehrswidrigen Verhaltens folgte.
Vorwurf: Der 17-Jährige überschritt mit seinem Kraftrad die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als das Doppelte. Dabei nahm er im Bereich einer schwereinsehbaren Kurve eine eigene und mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf.
Das Verkehrskommissariat der Polizei hat die Ermittlungen übernommen.
Der Jugendliche wird sich nun wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens verantworten müssen.
Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind im Strafgesetzbuch nach § 315d unter Strafe gestellt. Im Gesetz heißt es unter anderem: "Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...] Wer [...] die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
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