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POL-NE: Polizeikontrollen auch an Feiertagen - Autoposer und Raser an "Car-Freitag" besonders im Blick

POL-NE: Polizeikontrollen auch an Feiertagen - Autoposer und Raser an "Car-Freitag" besonders im Blick
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Rhein-Kreis Neuss (ots)

Der kommende "Car-Freitag" (Karfreitag, 15.04.) ist für viele Menschen in der Tuning- und Autoposer-Szene eine Art Saisonauftakt. Daher rechnet die Polizei an diesem Tag mit einem möglicherweise verstärkten Aufkommen von modifizierten Fahrzeugen und Geschwindigkeits-Enthusiasten auf den Straßen.

Im letzten Jahr (2021) wurden durch die Kreispolizeibehörde 26 verbotene Kraftfahrzeugrennen zur Anzeige gebracht.

Der öffentliche Verkehrsraum und seine Straßen sind keine Rennstrecken und keine Schauplätze für ein Kräftemessen oder zur Selbstinszenierung. Daher fährt die Polizei hier eine "Null-Toleranz" Strategie.

Ähnlich handhabt es der Gesetzgeber:

"Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Und "Wer [...] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Selbst "Wer [...] die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." (StGB, §315d)

Die Kreispolizeibehörde kontrolliert zudem regelmäßig getunte Autos und wird auch Karfreitag zum Anlass nehmen, genau hinzuschauen. Aufgrund der Gefährdungen, die von nicht fachgerecht durchgeführten Fahrzeugveränderungen ausgehen, wird die Polizei bei Verstößen in jedem Fall einschreiten.

Speziell geschulte Beamte wissen genau, wo sie bei auffallend lauten oder tiefen Fahrzeugen hinschauen müssen. Wenn an Autos nicht vorschriftmäßige technische und bauliche Veränderungen (zum Beispiel an Motor, Karosserie, Abgasanlage, Luftfilter) durchgeführt wurden, wird - wenn notwendig - sogar eine weitere Straßennutzung mit sofortiger Wirkung untersagt. Der Wagen muss dann abgeschleppt werden. Manche Veränderungen führen gar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Eine entsprechende Beurteilung findet regelmäßig durch Gutachter statt. Neben den zu erwartenden Bußgeldern müssen die Autobesitzer auch die Kosten des Sachverständigen sowie die Abschleppgebühren zahlen. Alle illegalen technischen Veränderungen müssen in einen ordnungsgemäßen Zustand zurückgebaut werden.

Sicherheit bremst Spaß und "Aufhübschen" nicht aus! Modifizieren Sie Ihren fahrbaren Untersatz regelkonform, lassen Sie alles ordnungsgemäß in Ihre Fahrzeugpapiere eintragen oder holen Sie sich nötigenfalls eine Genehmigung ein.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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