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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Unfallfahrer steht unter Drogeneinfluss

Grevenbroich (ots)

Am Donnerstag (14.04.), gegen 18:30 Uhr, kam es im Kreuzungsbereich Bergheimer Straße/Am Sodbach zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden.

Der Unfallverursacher hatte mit seinem BMW die Bergheimerstraße in Richtung "Am Hammerwerk" befahren und wollte offenbar den dortigen Bahnübergang trotz Rotlicht zeigender Ampel überqueren. Laut Zeugenaussagen schlossen die Schranken schon, so dass der 23-jährige Fahrer auf die Gegenfahrbahn ausweichen musste, die Kontrolle über seinen PKW verlor und unmittelbar hinter dem Bahnübergang mit einem Radfahrer sowie einem Verkehrszeichen kollidierte.

Der 85-jährige Radfahrer stürzte dabei von seinem Fahrrad und wurde schwer verletzt in ein umliegendes Krankenhaus gebracht.

Ein Vortest deutete auf den vorangegangenen Konsum von Drogen hin.

Dem 23-jährigen Autofahrer aus Grevenbroich wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde beschlagahmt. Zudem wurde sein PKW sichergestellt.

Er muss sich nunmehr einem Strafverfahren wegen einer Straßenverkehrsgefährdung sowie der fahrlässigen Körperverletzung verantworten.

Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen. Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem erhalten sie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge. Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
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Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
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Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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