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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Alkoholkontrolle nach Verkehrsunfall

Neuss (ots)

In der Nacht zu Montag (14.11.), gegen 00:38 Uhr, befuhr eine 40-Jährige mit ihrem PKW die Adolf-Flecken-Straße in Fahrtrichtung Gielenstraße und wollte nach ersten Erkenntnissen nach einem kurzen Halt in diese einbiegen. Dabei kam es zu einer Kollision mit einem Pedelecfahrer, der aus Richtung Further Straße kommend auf den Radweg der Gielenstraße gefahren war und die Adolf-Flecken-Straße kreuzen wollte.

Bei dem Zusammenstoß entstand ein Sachschaden am Zweirad, welches darauf nicht mehr fahrtüchtig war.

Da sich jedoch der Anfangsverdacht durch einen Atemalkoholtest bestätigte, dass der 32-jährige Pedelecfahrer unter Alkoholeinfluss stand, wurde ihm die Weiterfahrt sowieso von den Polizeibeamten untersagt. Er wurde zwecks Blutentnahme mit zur Wache genommen, sein Führerschein wurde sichergestellt.

Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss. Eine Meldung an das Straßenverkehrsamt zur Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr wurde ebenfalls gefertigt.

Die weitere Bearbeitung hat das Verkehrskommissariat Neuss übernommen.

Die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist auch für Radfahrer kein Kavaliersdelikt. Stürze unter Alkoholeinfluss enden für Radler nicht selten tödlich oder mit schweren Verletzungen. Viele Führerscheininhaber sind der Meinung, dass sie Alkohol trinken dürfen, wenn sie mit dem Fahrrad unterwegs sind. Dies ist ein Irrtum: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist in solchen Fällen ein Strafverfahren fällig, in denen so genannte Ausfallerscheinungen (etwa Schlangenlinien, Sturz, Verkehrsunfall oder ähnliches) gezeigt werden. Und das aus gutem Grund: Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Kommt es darüber hinaus zu einem Verkehrsunfall, ist es im Übrigen unerheblich, ob dieser nicht selbst verursacht wurde.

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