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POL-NE: Ein Schwerverletzter bei Unfall unter Alkoholeinfluss

POL-NE: Ein Schwerverletzter bei Unfall unter Alkoholeinfluss
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Grevenbroich (ots)

Am Sonntag (22.01.) erhielt die Polizei gegen 03:30 Uhr Kenntnis von einem Verkehrsunfall auf der K43 zwischen Gustorf und Grevenbroich-Elsen.

Der Fahrer des Pkw befuhr nach ersten Erkenntnissen die K43 aus Richtung Gustorf kommend in Richtung Elsen, verlor die Kontrolle des Fahrzeugs und stieß in der Folge mit zwei Leitpfosten und letztlich mit einem Baum zusammen.

Als die Polizei eintraf, konnte ein dazugehöriger Fahrer an der Unfallörtlichkeit nicht angetroffen werden. Das verunfallte Fahrzeug war so stark beschädigt, dass der Fahrer vermutlich erhebliche Verletzungen davon getragen haben musste.

Daher suchte die Polizei den Fahrer des Fahrzeuges mit mehreren Streifenwagen. Gegen 04:45 Uhr konnte der mutmaßliche Fahrer, ein 39-jähriger Grevenbroicher, wenige Hundertmeter entfernt schwer verletzt gefunden werden. Er wurde zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Nun zeigte sich auch der Grund seiner Flucht. Er hatte offensichtlich Alkohol getrunken und war somit nicht in der Lage, sein Fahrzeug sicher zu führen.

Dem Grevenbroicher wurde zur Feststellung des Alkoholgehaltes eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde sichergestellt.

Er muss sich jetzt wegen des Verdachts der Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss und Verkehrsunfallflucht verantworten.

Die Polizei warnt eindringlich:

Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Bereits ab 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden, um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
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-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
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Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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