Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Polizei sucht Zeugen nach Verkehrsunfall
Neuss (ots)
Am Dienstag (16.05.) wurde die Polizei gegen 19:30 Uhr zu einem Verkehrsunfall an der Einmündung Kirchstraße / Wiesenweg in Neuss gerufen. Nach ersten Erkenntnissen wurde eine 16-jährige Fußgängerin von einem Pkw angefahren. Die Fahrerin oder der Fahrer soll sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle entfernt habe.
Die Jugendliche kam leicht verletzt in ein Krankenhaus. Das Verkehrskommissariat Neuss hat die Ermittlungen übernommen. Und fragt: Wer kann Angaben zu dem Unfallhergang oder dem unbekannten Unfallbeteiligten machen? Hinweise nimmt die Polizei unter der Nummer 02131 300-0 entgegen.
Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange da bleiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden.
Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.
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