Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Polizeibeamte können Autoaufbrecher nach Zeugenhinweis noch in Tatortnähe festnehmen
Neuss (ots)
Am frühen Donnerstagmorgen (24.08.), gegen kurz nach 04:40 Uhr, konnten Polizeibeamte an der Bahnstraße einen 29 Jahre alten Mann festnehmen, der wenige Minuten zuvor versucht hatte, in ein Auto einzubrechen.
Ein Zeuge hatte dumpfe Klopfgeräusche gehört und beim Blick aus dem Fenster eine dunkel gekleidete Person beobachtet, die mit einem unbekannten Gegenstand auf die Seitenscheibe eines Pickups einschlug. Der Anwohner informierte umgehend die Polizei.
Kurz nachdem die Scheibe zu Bruch gegangen war, traf der erste Streifenwagen am Tatort ein und konnte den Täter noch in unmittelbarer Nähe vorläufig festnehmen. Bei dem Mann wurden zudem Gegenstände aufgefunden, von denen die Ermittler annehmen, dass sie aus weiteren Autoaufbrüchen stammen könnten.
Bei dem wohnsitzlosen 29-Jährigen, der bereits in der jüngeren Vergangenheit in verschiedenen Städten wegen Autoaufbrüchen in Erscheinung getretenen ist, wurde zudem eine geringe Menge Marihuana aufgefunden und sichergestellt.
Im Laufe des Morgens konnten Ermittler zwei Sonnenbrillen einem Autoaufbruch aus der vergangenen Nacht (23./24.08.) in der gleichen Straße zuordnen. Der Besitzer hatte sein Eigentum bei der Polizei zweifelsfrei wiedererkannt.
Drei Laptops der Marken Acer und Gigabyte, ein Schlüsselanhänger, ein Rasierapparat, eine Powerbank, eine Sonnenbrille der Marke Tiffany, ein Paar neuwertige Socken, zwei Knieschoner, ein Anhänger in Form eines kleinen Boxhandschuhs und eine Lesebrille der Marke Lacoste konnten noch keiner Straftat zugeordnet werden.
Zeugen, die in dem Zusammenhang verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder die auf den Fotos ihr Eigentum wieder erkennen, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 beim Kriminalkommissariat 14 zu melden.
Ein Richter am Amtsgericht Neuss wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf noch am heutigen Nachmittag (24.08.) im Rahmen des sogenannten beschleunigten Verfahrens über die beiden Taten urteilen. Bei der Polizei stritt der Mann einen Diebstahl bis zuletzt ab.
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