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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Unfallflucht - Polizei sucht Zeugen

Neuss (ots)

Am Donnerstag (21.09.), gegen 16:45 Uhr, war ein 31-Jähriger Neusser mit einem Elektroroller auf dem Gehweg an der Nordkanalallee in Richtung Alexius-Krankenhaus unterwegs. An der Einmündung Nordkanalallee / Annemarie-Renger-Strasse bog ein Pkw nach rechts in die Annemarie-Renger-Strasse ein und missachtete die Vorfahrt des Elektrorollerfahrers. Um eine Kollision zu verhindern, hat der 31-Jährige so stark abgebremst, dass er mit dem Roller gestürzt ist. Der Fahrer des Pkw ist anschließend vom Unfallort geflüchtet. Es soll sich um einen dunklen Kleinwagen gehandelt haben, in dem nur eine Person saß. Der Rollerfahrer wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus gebracht.

Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, werden gebeten, sich bei der Polizei unter 02131 3000 zu melden.

Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange dableiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
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Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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