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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Dooring-Unfall in Neuss

Neuss (ots)

Ein 18-jähriger Neusser befuhr am Montag (13.1.1.), gegen 08:00 Uhr, mit seinem E-Scooter die Preußenstraße in Fahrtrichtung Deutsche Straße. Ein 50-jähriger Düsseldorfer öffnete die Fahrzeugtür seines geparkten Pkws und der Neusser kollidierte mit dieser. Nach ersten Ermittlungen versuchte der E-Scooter-Fahrer noch auszuweichen und verlor dabei das Gleichgewicht. Eine 45 Jahre alte Kaarsterin versuchte mit ihrem Pkw ebenfalls auszuweichen, touchierte nach ersten Erkenntnissen den 18-jährigen und kollidierte dann mit einem auf der Gegenseite geparkten Fahrzeug sowie zwei Pollern.

Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen.

Das Fahrzeug der Kaarsterin war nicht mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt.

Der Neusser sowie die Kaarsterin verletzten sich leicht.

Der Begriff Dooring ergibt sich aus dem englischen Wort "Door" (=Tür). Unter einem Dooring-Unfall ist ein Verkehrsunfall zwischen Zweiradfahrenden oder Fußgängern und Fahrzeugtüren zu verstehen. Dabei kollidieren in der Regel die Fußgänger oder Zweiradfahrenden mit einer sich öffnenden Fahrzeugtüre. Je höher die Geschwindigkeit des Zweiradfahrenden oder des Fußgängers ist, desto schwerer können die Folgen des Zusammenstoßes mit der Autotür sein. Öffnen Fahrzeuginsassen die Autotür ohne sich umzuschauen, besteht die Möglichkeit, dass Radfahrende oder Fußgänger gegebenenfalls ungebremst gegen die Tür prallen und stürzen. Auch ein Ausweichen auf eine Fahrbahn, beispielsweise aufgrund des fließenden Verkehrs, kann für diese Verkehrsteilnehmenden schwerwiegende Folgen haben. Aber: "Dooring"-Unfälle sind vermeidbar! Für mehr Umsicht aller im Fahrzeug sitzenden Personen beim Aussteigen gibt es eine effektive Vorgehensweise: Den sogenannten "Holländischen Griff". Greifen Sie beim Aussteigen auf der Fahrerseite immer mit der rechten Hand nach dem Türgriff! Sie drehen sich automatisch nach hinten und Ihr Sichtfeld erweitert sich. So können Sie Fußgänger, Jogger, Rad- oder E-Scooterfahrende frühzeitig erkennen. Beim Aussteigen auf der Beifahrerseite greifen Sie mit der linken Hand nach dem Türgriff. So erzielen sie den gleichen Effekt. Grundsätzlich gilt: Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme, Verständnis und dem Bewusstsein, dass niemand bevorrechtigt ist. Fußgänger und Zweiradfahrende haben keine Knautschzone!

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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