Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Bargeld an Betrüger übergeben
Neuss (ots)
Am Freitag (02.02.) erhielt eine 67-jährige Neusserin einen Anruf einer ihr unbekannten Nummer. Gegen 16:25 Uhr gab eine unbekannte Person unter Tränen an, ihre Nichte zu sein. Sie habe einen Verkehrsunfall verursacht. Im weiteren Verlauf des Telefonates gab sich eine weitere Frau als Polizistin aus und forderte eine Kautionszahlung. Das Geld müsse noch am Freitag an eine Mitarbeiterin des Amtsgerichts in Neuss übergeben werden. Daraufhin traf sich die 67-Jährige, gegen 18:00 Uhr, in der Nähe des Gerichts und übergab das geforderte Bargeld. Als die Abholerin mit dem Geld nicht zum Amtsgericht ging, bemerkte die Neusserin den Betrug.
Die Abholerin sei zwischen 40 und 50 Jahre alt, circa 160 Zentimeter groß, habe schwarze schulterlange Haare zu einem Zopf gebunden und trug einen schwarzen langen Mantel sowie eine dunkle Hose.
Das Kriminalkommissariat 12 hat die Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, sich bei der Polizei unter der Rufnummer 02131 300 0 zu melden.
Sie sagen beim Lesen der Zeilen, das kann mir nicht passieren? Falsch! Die Betrüger agieren sehr geschickt und setzen gerade lebensältere Menschen sehr gezielt unter Druck. So ist es den Opfern oft nicht möglich, einen klaren Gedanken zu fassen und den Betrug zu erkennen. Denn wer würde nicht sofort alles unternehmen, um das Leben seines Kindes oder Enkels zu retten, ihn vor dem Gefängnis zu bewahren oder ihm aus einer finanziellen Notlage zu helfen. Des Weiteren suggerieren die Täter den Geschädigten während des aktiven Telefonates die "110" zu wählen, um mit der Polizei verbunden zu werden. Eine Weiterleitung ist aus technischen Gründen nicht möglich. Die Polizei rät deshalb: Beenden sie das Telefonat, wenn sie sich vergewissern wollen, ob es sich um einen wahren Anruf der Polizei handelt und rufen Sie selbst die Polizei an, entweder unter der 02131 300-0 oder im Notfall den Notruf 110.
Wichtig ist es, die Tricks der Betrüger zu kennen. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über das Thema und treffen Sie gemeinsam Absprachen. Vereinbaren Sie bei Notfällen und finanziellen Forderungen beispielsweise immer einen Rückruf unter der Ihnen bekannten Rufnummer des Familienangehörigen und verständigen Sie unverzüglich die Polizei. Weitere Informationen unter https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/vorsicht-vor-betruegern.
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