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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Polizei erwischt zwei offenbar alkoholisierte Autofahrer

Neuss / Rommerskirchen (ots)

Am gestrigen Montag (9.12.) hat ein mutmaßlich unter dem Einfluss vom Alkohol am Steuer sitzender 62-jähriger Autofahrer versucht, sich einer Kontrolle durch die Polizei durch Flucht zu entziehen. Der PKW war einer Streifenwagenbesatzung gegen 17:30 Uhr an der Kreuzung Grevenbroicher Straße und Am Palmstrauch, als er eine Rot zeigende Ampel ignorierte, damit sowohl dem Polizeifahrzeug die Vorfahrt nahm als auch einen Linienbus zum abrupten Abbremsen zwang. Im Folgenden ignorierte der Autofahrer die visuellen und akustischen Anhaltesignale der Polizei, kollidierte auf der Fahrt mehrfach mit dem Bordstein und zeigte weitere Ausfallerscheinungen. Erst im Stadtteil Hoisten musste der Autofahrer sein Fahrzeug verkehrsbedingt anhalten, sperrte sich jedoch zunächst weiterhin gegen den polizeilichen Zugriff. Nachdem er unter Kontrolle gebracht wurde, stolperte der Mann und verletzte sich dabei leicht. Zudem stellte sich heraus, dass der 62-Jährige bereits kurz zuvor bei einem Überholvorgang ein anderes Auto an der Kreuzung Am Palmstrauch und Hoister Straße beschädigt hatte. Ein Atemalkoholtest verlief positiv. Der Autofahrer wurde auf eine Polizeiwache gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Sein Führerschein wurde sichergestellt.

Gegen 18:30 kam es an der K31 in Rommerskirchen zu einem Alleinunfall, bei dem möglicherweise ebenfalls Alkohol im Spiel war. Demnach war ein 46-jähriger Neusser auf der Landstraße in Fahrtrichtung Grevenbroich unterwegs. In einer Kurve kam es von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Baum. Beim Eintreffen konnten die Beamten Alkoholgeruch wahrnehmen. Der PKW-Fahrer wurde in ein Krankenhaus gebracht, eine dort entnommene Blutprobe bestätigte den Verdacht. Der Führerschein des 46-Jährigen wurde sichergestellt.

Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an alle Autofahrer: Alkohol wirkt sich auch in kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- und Fahrvermögen aus. Bereits am 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat angenommen werden, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potenzielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden, um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen.

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