Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
POL-NE: Polizei sucht flüchtigen Fahrradfahrer
Neuss (ots)
Ein 80 Jahre alter Neusser fuhr am Dienstag (21.01.), gegen 22:45 Uhr, mit seinem Pkw Skoda Fabia die Kaarster Straße in Richtung Venloer Straße. In Höhe der Gladbacher Straße beabsichtigte er, nach links abzubiegen.
Im Bereich der dortigen Radfahrerfurt kam es zum Zusammenstoß mit einem querenden Fahrradfahrer, der die Venloer Straße in Richtung Kaarster Straße befuhr.
Der Radfahrer stürzte und klagte über Schmerzen, setzte seine Fahrt allerdings fort, ohne Angaben zu seinen Personalien zu machen.
Am Pkw konnten Beschädigungen auf der rechten Fahrzeugseite festgestellt werden.
Die Polizei fragt nun, wer kennt den Fahrradfahrer oder kann Angaben zum Unfallhergang machen? Dieser sei männlich.
Das Verkehrskommissariat in Neuss hat die Ermittlungen aufgenommen.
Zeugen, die Hinweise auf die Identität des Fahrradfahrers geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 02131 3000 in Verbindung zu setzen.
Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, muss der Verursacher so lange dableiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien hinterlassen. In diesem Fall ist die nachträgliche Feststellung umgehend zu ermöglichen. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden. Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und Sie sind so auf der sicheren Seite.
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