Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss mehr verpassen.

Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Dooring-Unfall in Kaarst

Kaarst (ots)

Ein 73-jähriger Kaarster parkte am Montag (17.03.), gegen 12:30 Uhr, seinen Pkw an der Straße "Langen Hecke" in Kaarst. Als er aussteigen wollte und die Fahrzeugtür öffnete, touchierte diese einen 49 Jahre alten Kaarster, welcher mit seinem E-Scooter unterwegs war. Der E-Scooterfahrer stürzte und verletzte sich leicht. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen übernommen. Der Begriff Dooring ergibt sich aus dem englischen Wort "Door" (=Tür). Unter einem Dooring-Unfall ist ein Verkehrsunfall zwischen Zweiradfahrenden oder Fußgängern und Fahrzeugtüren zu verstehen. Dabei kollidieren in der Regel die Fußgänger oder Zweiradfahrenden mit einer sich öffnenden Fahrzeugtüre. Je höher die Geschwindigkeit des Zweiradfahrenden oder des Fußgängers ist, desto schwerer können die Folgen des Zusammenstoßes mit der Autotür sein. Öffnen Fahrzeuginsassen die Autotür ohne sich umzuschauen, besteht die Möglichkeit, dass Radfahrende oder Fußgänger gegebenenfalls ungebremst gegen die Tür prallen und stürzen. Auch ein Ausweichen auf eine Fahrbahn, beispielsweise aufgrund des fließenden Verkehrs, kann für diese Verkehrsteilnehmenden schwerwiegende Folgen haben. Aber: "Dooring"-Unfälle sind vermeidbar! Für mehr Umsicht aller im Fahrzeug sitzenden Personen beim Aussteigen gibt es eine effektive Vorgehensweise: Den sogenannten "Holländischen Griff". Greifen Sie beim Aussteigen auf der Fahrerseite immer mit der rechten Hand nach dem Türgriff! Sie drehen sich automatisch nach hinten und Ihr Sichtfeld erweitert sich. So können Sie Fußgänger, Jogger, Rad- oder E-Scooterfahrende frühzeitig erkennen. Beim Aussteigen auf der Beifahrerseite greifen Sie mit der linken Hand nach dem Türgriff. So erzielen sie den gleichen Effekt. Grundsätzlich gilt: Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme, Verständnis und dem Bewusstsein, dass niemand bevorrechtigt ist. Fußgänger und Zweiradfahrende haben keine Knautschzone!

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Weitere Meldungen: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
  • 18.03.2025 – 10:57

    POL-NE: Versuchter Fahrraddiebstahl

    Korschenbroich (ots) - Ein Unbekannter versuchte am Montag (17.03.) das Schloss eines an der Don-Bosco-Straße abgestellten Fahrrades aufzubrechen. Das beobachtete ein Zeuge gegen 18:10 Uhr und informierte die Polizei. Der Täter entfernte sich ohne das Rad in Richtung Borrenstraße. Dort traf eine Streife den Mann an. Im Rucksack des 44-jährigen Korschenbroichers konnte ein Bolzenschneider aufgefunden werden. Das ...

  • 17.03.2025 – 16:10

    POL-NE: Zusammenstoß auf Kreuzung

    Grevenbroich (ots) - Am Freitag (14.03.), gegen 22:20 Uhr, befuhr ein 37-jähriger Rommerskirchener mit seinem Pkw den "Hemmerdener Weg" und beabsichtigte links auf die Oberstraße abzubiegen. Nach ersten Erkenntnissen übersah er die von links kommenden 42-jährige Grevenbroicherin mit ihrem Pkw und es kam zu einem Zusammenstoß. Die 26-jährige Beifahrerin wurde bei der Kollision leicht verletzt. Beide Fahrzeuge wurden abgeschleppt und die Fahrbahn wurde gereinigt. Das ...

  • 17.03.2025 – 15:32

    POL-NE: Hausbewohner werden bei Brand verletzt

    Meerbusch (ots) - Bei einem Wohnungsbrand in Lank-Latum sind am Sonntag (16.03.), gegen 13:45 Uhr, zwei Bewohner eines Mehrfamilienhauses an der Berliner Straße zum Teil schwer verletzt worden. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei hatten auf dem Herd stehende Speisen den Brand in der Küche einer Erdgeschosswohnung ausgelöst. Die Wohnungsinhaberin hatte nach dem Einschalten der Herdplatten die Küche verlassen und war ...