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Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Hecktür geöffnet - Kollision mit Fahrradfahrerin

Neuss (ots)

Am Montag (24.03.) befuhr eine 45-jährige Fahrradfahrerin gegen 14:30 Uhr die Kölner Straße in Richtung Neusser Innenstadt. Ein 29-jähriger Neusser öffnete die Hecktür eines Lkws, welcher auf einem angrenzenden Parkstreifen geparkt war. Es kam zu einem Zusammenstoß mit der Fahrradfahrerin und die Neusserin stürzte von ihrem Rad. Sie wurde leicht verletzt in ein Krankenhaus gebracht.

Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen übernommen.

Der Begriff Dooring ergibt sich aus dem englischen Wort "Door" (=Tür). Unter einem Dooring-Unfall ist ein Verkehrsunfall zwischen Zweiradfahrenden oder Fußgängern und Fahrzeugtüren zu verstehen. Dabei kollidieren in der Regel die Fußgänger oder Zweiradfahrenden mit einer sich öffnenden Fahrzeugtüre. Je höher die Geschwindigkeit des Zweiradfahrenden oder des Fußgängers ist, desto schwerer können die Folgen des Zusammenstoßes mit der Autotür sein. Öffnen Fahrzeuginsassen die Autotür ohne sich umzuschauen, besteht die Möglichkeit, dass Radfahrende oder Fußgänger gegebenenfalls ungebremst gegen die Tür prallen und stürzen. Auch ein Ausweichen auf eine Fahrbahn, beispielsweise aufgrund des fließenden Verkehrs, kann für diese Verkehrsteilnehmenden schwerwiegende Folgen haben. Aber: "Dooring"-Unfälle sind vermeidbar! Für mehr Umsicht aller im Fahrzeug sitzenden Personen beim Aussteigen gibt es eine effektive Vorgehensweise: Den sogenannten "Holländischen Griff". Greifen Sie beim Aussteigen auf der Fahrerseite immer mit der rechten Hand nach dem Türgriff! Sie drehen sich automatisch nach hinten und Ihr Sichtfeld erweitert sich. So können Sie Fußgänger, Jogger, Rad- oder E-Scooterfahrende frühzeitig erkennen. Beim Aussteigen auf der Beifahrerseite greifen Sie mit der linken Hand nach dem Türgriff. So erzielen sie den gleichen Effekt. Grundsätzlich gilt: Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme, Verständnis und dem Bewusstsein, dass niemand bevorrechtigt ist. Fußgänger und Zweiradfahrende haben keine Knautschzone!

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