POL-OE: Achtung Wucher - Schlüsseldienst verlangt Betrag im vierstelligen Bereich
Lennestadt (ots)
Ein 50-Jähriger Mann stellte einen Defekt an dem Türschloss seines Carports fest, woraufhin er einen Schlüsseldienst zum Austausch beauftrage. Dieser erschien in der vergangenen Woche zu allgemeinen Geschäftszeiten. Ein Mitarbeiter benötigte für den Austausch des Schließzylinders rund eine Stunde. Anschließend legte ihm der Mitarbeiter eine Rechnung mit einem vierstelligen Betrag (rund 1200 Euro) vor, den der Geschädigte in bar bezahlte. Im Nachhinein kam ihm der Rechnungsbetrag zu hoch vor (vor allem die Kosten für den neuen Schließzylinder und die Anfahrtskosten) und er kontaktierte die Verbraucherzentrale. Nach dem Gespräch erstattete er jetzt eine Anzeige bei der Polizei wegen Wucher.
Um sich selbst vor zu hohen Kosten bei Schlüsseldiensten zu schützen, rät die Polizei, etwaige Kosten durch einen Anruf beim ortsansässigen Schlüsseldienst vorab zu prüfen und nach Festpreisen zu fragen. Auch im Notfall sollte man sich einen Kostenvoranschlag einholen und sich unter keinen Umständen bedrängen lassen. Zudem sollten die Leistungen sachgerecht sein. Darüber hinaus dürfen Schlüsseldienste vor Ort nur Fahrtkosten innerhalb der Ortsgrenzen berechnen. Kommt auf Betroffene trotzdem eine hohe Rechnung zu, besteht die Möglichkeit, diese prüfen zu lassen. Dafür sind die Kontaktdaten des Dienstes enorm wichtig. Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.vz-nrw.de/beratung-vor-ort. Falls Betroffene bedrängt oder bedroht werden, sollte diese nicht zögern und die Polizei kontaktieren.
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