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POL-OE: Erster E-Scooter Unfall im Kreis Olpe

POL-OE: Erster E-Scooter Unfall im Kreis Olpe
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Attendorn (ots)

Bereits am 29.08.2019 hat sich ein Verkehrsunfall unter Beteiligung eines E-Scooters in der Straße "Zum langen Acker" in Attendorn ereignet. Dabei erlitt die 27-jährige Fahrerin verschiedene Verletzungen. Nach eigenen Angaben befuhr sie den Fahrradweg neben der Straße "Zum langen Acker" in Richtung Benzstraße. Vermutlich stürzte sie dann aufgrund eines Fahrfehlers. Sie konnte keine, wie vorgeschrieben, Drosselung auf 20 km/h für den E-Scooter vorweisen. Zudem trug sie keinen Schutzhelm. Ein Rettungswagen brachte sie in ein Krankenhaus, dass sie aber nach ambulanter Behandlung wieder verlassen konnte. Weitere Recherchen des Verkehrskommissariats ergaben, dass ihr Roller, ein "SXT Ultimate Pro 7" keine Betriebserlaubnis in Deutschland hat und somit nicht für die Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen war. Weiterhin kann dieses Modell nach Herstellerangaben eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erreichen - die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter beträgt jedoch 20 km/h. Zudem war kein Versicherungskennzeichen angebracht, sodass der Roller ohne die erforderliche Pflichtversicherung genutzt wurde. Daher schrieben die Beamten eine entsprechende Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und einer Straftrat gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Für das Führen von E-Scootern gelten besondere Bestimmungen. Die Polizei rät, sich vor der Nutzung mit den entsprechenden Hinweisen und Voraussetzungen vertraut zu machen. E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) und damit Kraftfahrzeuge, für die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20km/h gilt. Sie müssen eine Vorder- und eine Hinterradbremse, eine Klingel und Beleuchtung haben. Zudem müssen die Roller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) besitzen, um auf öffentlichen Wegen genutzt zu werden. Ein Führerschein wird zwar nicht gebraucht, aber der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt, der E-Scooter darf bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren, benötigt ein Versicherungskennzeichen sowie eine entsprechende Haftpflichtversicherung inklusive selbstklebender Versicherungsplakette. Zudem dürfen Gehwege, Busspuren und Fußgängerzonen nicht befahren werden. Da es selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit zu schwersten Kopfverletzungen kommen kann, ist es ratsam, aber keine Pflicht, einen Helm zu tragen. Zudem gelten dieselben Promillegrenzen wie bei Autofahrern. Weitere Informationen finden Interessierte hier: https://polizei.nrw/e-scooter

Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Olpe
Pressestelle Kreispolizeibehörde Olpe
Telefon: 02761 9269 2200/-10
E-Mail: pressestelle.olpe@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/olpe

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