POL-OE: Staatsanwaltschaft und Polizei Dortmund gehen überregional gegen Geldautomatenaufbrecher vor - sieben Festnahmen nach aktuellem Einbruch in der Nacht
Dortmund/ Wenden (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Polizei Dortmund
Am heutigen Tag (23.04.2020) durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei unter Federführung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Polizei Dortmund insgesamt zehn Objekte in Nordrhein-Westfalen und Hessen. Es wurden sieben Männer festgenommen. Den Beschuldigten im laufenden Strafverfahren wird vorgeworfen, Geldautomaten in mehreren Fällen aufgebrochen und dadurch einen erheblichen Schaden verursacht zu haben.
Das Ermittlungsverfahren gegen die mehrköpfige Tätergruppierung wird bei der hiesigen Staatsanwaltschaft und bei der Polizei Dortmund im Rahmen einer Ermittlungskommission bereits seit Herbst 2019 geführt. Die Tätergruppierung ist dringend tatverdächtig, in mindestens 32 Fällen Geldautomaten im SB-Bereich von Banken und Sparkassen aufgebrochen zu haben. Einige Taten blieben im Versuchsstadium stecken, die Tatbeute beträgt nach jetzigen Ermittlungen jedoch mindestens 500.000 Euro. Da die Täter sehr brachial vorgingen, wird alleine der Sachschaden auf einen sechsstelligen Bereich geschätzt.
Die bekannten Tatorte liegen im Rheinland, im Bergischen Land, aber auch in Rheinland-Pfalz, in Sachsen-Anhalt und in Baden-Württemberg. Im Laufe der ersten Ermittlungen stellte sich heraus, dass einige der Haupttatverdächtigen sich schwerpunktmäßig in Dortmund aufhalten und die Taten von hier aus planten. Daher setzte die Polizei Dortmund im letzten Jahr in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Dortmund eine Ermittlungskommission ein. Aufgrund der sehr umfangreichen Ermittlungen und der überregionalen Streuung der Tatorte wurde die Ermittlungskommission durch Ermittler anderer Kreispolizeibehörden unterstützt.
Durchsucht wurden am heutigen Morgen zehn Objekte in Dortmund, Leverkusen, Weiterstadt (Hessen) und in Wenden.
Noch während der Einsatzvorbereitungen in den frühen Morgenstunden wurde bekannt, dass die gesuchte Tätergruppierung offensichtlich nach einem aktuellen Geldautomatenaufbruch gerade auf der Rückreise nach Dortmund war. Tatsächlich hatten fünf Verdächtige aus der bekannten Tätergruppe in der Nacht einen Geldautomaten im SB-Bereich einer Volksbank in Iserlohn aufgebrochen und das Bargeld erbeutet. Durch die Vorbereitungen der polizeilichen Einsatzkräfte gelang nach Heimkehr in eine Dortmunder Wohnung unmittelbar die Festnahme von fünf Tatverdächtigen bei der Aufteilung der Beute. Ein überaus athletischer Beschuldigter konnte zunächst über die Außenfassade flüchten, wurde aber im Nahbereich durch Umstellungskräfte festgenommen.
Im Rahmen der geplanten Wohnungsdurchsuchungen stellte die Polizei dann auch den sechsstelligen Bargeldbetrag aus dem Einbruch in Iserlohn sowie Tatwerkzeug und genutzte PKW sicher.
Bevor die polizeilichen Einsatzkräfte das Objekt in Wenden erreicht hatten, war bereits ein weiterer, der Polizei bisher völlig unbekannter Tatverdächtiger zunächst mit einem Fahrzeug geflüchtet. Dabei verursachte der Mann einen Verkehrsunfall und entfernte sich dann zu Fuß. Nach ihm wird weiter gefahndet. Die polizeiliche Maßnahme in Wenden richtete sich eigentlich gegen einen anderen Tatverdächtigen, der durch die Einsatzkräfte festgenommen werden konnte.
Es handelt sich um eine Gruppe von Beschuldigten aus Albanien, Mazedonien und aus dem Kosovo.
Der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange lobte die über Monate andauernde akribische Ermittlungsarbeit: "Ich bin sehr froh, dass wir diese Tatserie mit sehr hohen Schadenssummen jetzt beenden konnten. Die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungskommission der Dortmunder Polizei haben in den letzten Monaten in enger Abstimmung zum Teil rund um die Uhr an der Aufklärung gearbeitet. Dass jetzt sieben Beschuldigte in Haft gegangen sind, werte ich als einen großen Erfolg. Und die aktuelle Tat zeigt, wie wichtig es war, diese Bande zu stoppen."
Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, daher können weitere Details zum laufenden Verfahren nicht bekannt gegeben werden.
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