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POL-SU: Wohnungsdurchsuchung nach Verkehrsdelikt/ Schusswaffe und Schlagstock sichergestellt

Lohmar (ots)

Am Sonntagnachmittag (08. September) gerieten in Lohmar gegen 15:45 Uhr zwei Autofahrer in Streit, in dessen Verlauf auch eine Waffe gezogen worden sein soll. Beide waren offenbar zunächst in ihren jeweiligen Pkw hintereinander auf der Hauptstraße in Richtung Zentrum unterwegs. Dabei soll der vorausfahrende 22 Jahre alte Opel-Fahrer aus Siegburg deutlich langsamer als die erlaubten 70 km/h gefahren sein. Darauf sei der dahinterfahrende 50 Jahre alte Ford-Fahrer aus Lohmar dicht aufgefahren, woraufhin der Corsa noch weiter die Geschwindigkeit reduzierte, sogar kurz zum Stehen kam, bevor er weiterfuhr. Als der 50-Jährige dann zum Überholen ansetzte, soll der Opelfahrer dies verhindert haben, indem er Schlangenlinien fuhr. Auf einem Tankstellengelände wendeten dann beide Fahrzeugführer, um anschließend in die Königsberger Straße einzufahren. Hier drehte der Corsa-Fahrer erneut und fuhr dann dem anderen entgegen. Hierbei soll der 22-Jährige den Älteren aus dem Auto heraus verbal beleidigt haben. Der 50-Jährige hingegen soll aus seinem Pkw ausgestiegen sein und nach eigenen Angaben einen Schlagstock aus seinem Auto geholt haben, woraufhin der Corsa-Fahrer die Örtlichkeit verlassen habe. Der 22-Jährige schilderte jedoch, nicht mit einem Schlagstock, sondern einer schwarzen Schusswaffe, die der Opel-Fahrer auf ihn gerichtet habe, bedroht worden zu sein. Die Polizeibeamten, die zur Sachverhaltsklärung hinzugerufen wurden, erwirkten über eine Richterin bei der Staatsanwaltschaft Bonn einen Durchsuchungsbeschluss, woraufhin die Wohnung des Lohmarers durchsucht werden konnte. Hier stellten die Polizisten eine PTB Waffe, dazugehörige Munition und einen Schlagstock sicher. Für die Pistole konnte der Mann nicht den erforderlichen Waffenschein vorweisen. Der Lohmarer muss sich nun wegen des Verdachts der Bedrohung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Außerdem schrieben die Beamten einen Bericht an das Straßenverkehrsamt, damit von dort aus geprüft werden kann, ob der 50-Jährige trotz seines augenscheinlich aggressiven Charakters zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist, oder sein Führerschein eingezogen werden sollte. Den 22-Jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr. (Uhl)

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