Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
POL-SI: Abzocke durch falsches Gewinnversprechen
Polizei warnt vor falschen Gewinnversprechen
Bad Berleburg (ots)
"Sie haben gewonnen! Herzlichen Glückwunsch!" Wer freut sich denn nicht, das zu hören.
Wer aber eine solche Nachricht bekommt, per Telefon, E-Mail oder Post, sollte vorsichtig sein. Denn dabei kann es sich um eine Betrugsmasche mit falschen Gewinnversprechen handeln.
Aktuell musste dies auch ein Ehepaar aus Bad Berleburg erfahren. Auch diesem hatte man am Telefon vorgegaukelt, es hätte bei einem Gewinnspiel über 140.000 Euro gewonnen.
Am Mittwoch und Donnerstag waren die hinterhältigen Betrugsanrufe bei dem Ehepaar erfolgt. Die beiden Eheleute wurden zunächst aufgefordert, sobald wie möglich eine Notarin telefonisch zu kontaktieren. Die "Notarin" erklärte dem Ehepaar dann als Erstes, dass es an einer Tankstelle Internet-Einkaufsgutscheine im Wert von insgesamt 200 Euro kaufen solle.
Das Ehepaar tat wie gefordert: Kaufte die Gutscheine, rubbelte deren Codes frei und gab sie telefonisch an die falsche Notarin durch. Diese erklärte dann, dass am Folgetag eine "Frau Dr. König" aus Berlin von einer dortigen angeblichen Tochtergesellschaft der Lotteriegesellschaft anrufen werde, um die weiteren Modalitäten der Gewinnübergabe zu besprechen. "Frau Dr. König" forderte dann jedoch in dem angekündigten Telefonat das Ehepaar auf, mit einer angeblichen Bankmitarbeiterin in Berlin Kontakt aufzunehmen, die im weiteren Verlauf eine Transfergebühr von 3.900 Euro mittels Auslandsüberweisung von dem Berleburger Ehepaar verlangte. Als die beiden Eheleute dann misstrauisch wurden, erklärte die heuchlerische Betrügerin, "Nun, die Bank sei auch mit 2.900 Euro einverstanden, die restlichen 1.000 Euro würde ihr Geldinstitut dann selbst übernehmen." Am Ende, so die falsche Bankmitarbeiterin weiter, würden die 3.900 Euro dem Ehepaar doch ohnehin wieder gut geschrieben werden....
Bei dem hinterhältigen Betrug wurde das Ehepaar letztlich "nur" um die 200 Euro in Form der Internet-Gutscheine erleichtert. Zu einem weiteren Schadenseintritt kam es glücklicher Weise nicht.
Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die die perfiden Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden und beherrschen.
Die Methode ist aber immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel "Gebühren" zu bezahlen, eine kostenpflichtige Hotline (Telefondienst) anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird.
Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern laufend verändert. Mehr zu diesen Betrugsmaschen - beispielhaft dargestellt - erfahren Sie nun hier:
Gewinn nur gegen eine "Bearbeitungsgebühr"
Sie melden sich zumeist per Telefon - manchmal auch per E-Mail - bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer "Bearbeitungsgebühr" übergeben werden.
Anrufer geben sich u.a. als Rechtsanwälte aus
Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus der Türkei agierenden Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind in Gesprächsführung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen Gewinnern eine Rückrufnummer für die weitere Gewinnabwicklung mit. Melden sich die "Gewinner" daraufhin bei den "Notaren" oder "Rechtsanwälten", werden sie dazu aufgefordert, angeblich angefallene Kosten zu zahlen, bevor sie den Gewinn entgegennehmen können, zum Beispiel Rechtsanwalts-, Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren, Transport- oder Versicherungskosten.
Täter täuschen seriöse Rufnummern vor
Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik, die es ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.
Täter geben klare Zahlungsanweisungen
Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten - häufig eine Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro - zu überweisen, zum Beispiel per Bargeldtransfer. Empfänger sind überwiegend Personen in der Türkei (Istanbul). Oder sie fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel Ukash oder Paysafecard zu erwerben, mit denen man auch Geld ins Ausland überweisen kann. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Ukash beziehungsweise Paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer. Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.
Drohung mit einer Strafanzeige
Ist der Angerufene kritisch und nicht so leicht zu überzeugen, üben die Täter massiv Druck aus und drohen nicht selten mit "Konsequenzen" wie zum Beispiel einer Strafanzeige, wenn das Opfer nicht zahlen will. Zahlt das Opfer dagegen, melden sich die Täter immer wieder erneut, um unter verschiedenen Vorwänden weiter Geld zu fordern. Den versprochenen Gewinn allerdings bekommen die Opfer nie zu Gesicht. Und das Geld, das sie überwiesen haben, ist weg.
Vorgetäuschte Szenarien sind vielfältig
Mit immer neuen vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten, die Angerufenen spielten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei eine wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen, sollten sie per Ukash Geld überweisen.
Oder die Betrüger kontaktieren im Namen der Staatsanwaltschaft ihre Opfer, um sie darauf hinzuweisen, dass angeblich ein Strafverfahren wegen einer Betrugsanzeige gegen sie laufe, weil sie ein Gewinnspiel abgeschlossen, aber nicht bezahlt hätten. Damit die Anklage noch zurückgezogen werden könne, müsse sofort ein Betrag von mehreren hundert Euro bezahlt werden, behaupten die Betrüger.
Einladung zur "Gewinnübergabe"
Nicht nur per Telefon oder E-Mail melden sich die Betrüger, sondern auch per Post. Sie schicken Briefe an ihre Opfer, in denen sie hohe Geldgewinne versprechen, die sie angeblich für den "glücklichen Gewinner" erstritten hätten.
Um das Geld zu erhalten, müssten sich die Gewinner "lediglich" zu einer Veranstaltung anmelden, auf der das Geld ausgezahlt werde. Darüber hinaus gebe es dort auch kostenlos Speisen und Getränke, ebenso sei der Bustransfer zur Veranstaltung umsonst, behaupten die Betrüger. Auch mit Zusatzpräsenten wird gelockt. Auf diese Weise versuchen die Betrüger, die "glücklichen Gewinner" auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken, auf der minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angepriesen wird.
Vorsicht vor kostenpflichtiger Telefonschlaufe
Ebenfalls per Post fordern kommerzielle "Gewinnspielbetreiber" ihre Opfer in amtlich wirkenden Briefen dazu auf, eine bestimmte Telefonnummer zu wählen, um sich einen angeblichen Gewinnanspruch zu sichern und das möglichst schnell. Oder sie werden von einem Anrufer dazu aufgefordert, eine bestimmte Ziffer oder Ziffernfolge zu drücken. Wer das macht, landet zunächst in einer langen Warteschleife und wird dann in ein Gespräch verwickelt, das in der Regel nur ein Ziel hat: den Anrufer so lange wie möglich in der Leitung zu halten, damit hohe Telefongebühren anfallen. So manches Opfer hat auf diese Weise schon mehrere hundert Euro "vertelefoniert". Meistens enden die Gespräche mit dem Hinweis "Sie hören von uns". Doch darauf wartet der vermeintliche Gewinner vergeblich. Wer hinter den Briefen steckt, ist schwer feststellbar, denn häufig benutzen die Betrüger falsche Straßen- und Ortsangaben.
So schützen Sie sich:
Seien Sie vorsichtig bei Gewinnversprechen, insbesondere dann, wenn die Übergabe an Bedingungen geknüpft ist, zum Beispiel an das Zahlen einer Geldsumme, den Besuch einer Veranstaltung oder den Anruf einer kostenpflichtigen Hotline (Telefondienst)!
Nehmen Sie nur Gewinne an, wenn Sie auch bewusst an einem Gewinnspiel - und zwar bei einem seriösen Unternehmen - teilgenommen haben. Ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals an eine Bedingung knüpfen, zum Beispiel das Zahlen einer Gebühr oder die Teilnahme an einer Veranstaltung!
Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Rufnummer!
Werden Sie angerufen, stellen Sie gezielt Fragen an den Anrufer: Nach Namen, Adresse und Telefonnummer der Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt, was genau Sie gewonnen haben!
Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn abzufordern, d.h. keine Gebühren zahlen oder kostenpflichtige Hotlines anrufen!
Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches!
Im Zweifelsfall: Kontaktieren Sie Ihre Polizei.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Georg Baum
Telefon: 0271 7099 1222
E-Mail: pressestelle.siegen-wittgenstein@polizei.nrw.de
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