Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
POL-SI: Pkw-Aufbrecher auf frischer Tat erwischt - 38-Jähriger dürfte für zahlreiche Taten in Frage kommen - #polsiwi
Siegen-Birlenbach / Siegen-Langenholdinghausen / Siegen-Niederschelden (ots)
In der Nacht zu Samstag (22. März) hat ein 38-Jähriger einen Pkw aufgebrochen und eine Geldbörse entwendet. Kurz darauf klickten bereits die Handschellen.
Der Autobesitzer hörte nachts gegen 02:08 Uhr einen lauten Knall, direkt danach ging die Alarmanlage seines BMW los. Als der Mann aus dem Fenster schaute, stellte er fest, dass die Fensterscheibe des Autos eingeschlagen war. Die alarmierte Polizei traf fünf Minuten später mit vier Einsatzfahrzeugen ein. Schnell konnte im Nahbereich ein 38-jähriger polizeibekannter Mann festgestellt werden. Bei der Personenkontrolle förderten die Einsatzkräfte nicht nur einen Teil der Beute aus diesem Aufbruch, sondern noch Gegenstände aus einem weiteren Diebstahl aus einem PKW im Bereich Langenholdinghausen zu Tage. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der 38-Jährige gegebenenfalls auch für eine Einbruchserie aus der Vorwoche im Bereich Niederschelden in Frage kommen könnte. Die Polizei berichtete zu der Serie: https://siegen-wittgenstein.polizei.nrw/presse/vier-pkw-aufbrueche-am-wochenende-in-siegen-niederschelden Die Kriminalpolizei klärt derzeit weitere Details bezüglich der möglichen Täterschaft ab. Für weitere Maßnahmen nahmen die Ordnungshüter den Mann mit zur Polizeiwache Siegen. Dort fanden die Beamten noch einen Notfallhammer, den der 38-Jährige in der Unterhose versteckt hatte. Diesen nutze er vermutlich, um die Scheibe an dem BMW einzuschlagen. Die Staatsanwaltschaft Siegen ordnete die Durchsuchung der Wohnanschrift des Mannes an. Hier fanden die Beamten neben weiterem vermeintlichen Diebesguts Betäubungsmittel sowie ein getarntes Messer, einen Schlagring und einen Schlagstock auf und stellten diese Sachen sicher. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde der Mann wieder entlassen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen diverser Eigentumsdelikte, des Verstoßes gegen das Waffengesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz.
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