POL-SO: Soest - 35-Jährigen vorläufig festgenommen
Soest (ots)
Ein 35-jähriger Autofahrer wurde am Mittwoch (8. Dezember 2021) nach einer Verkehrskontrolle vorläufig festgenommen. Einer Streifenwagenbesatzung fiel der Mann gegen 16 Uhr auf dem Riga-Ring auf, als dieser während der Fahrt mit seinem Handy telefonierte. In Höhe der dortigen Tankstelle bog er ohne zu Blinken auf ein Tankstellengelände ein, wobei er einen Radweg queren musste. Ein darauf befindlicher Radfahrer konnte nur noch durch eine Gefahrenbremsung einen Zusammenstoß verhindern. Das nun eingeschaltete "Blaulicht" und die Anhalteaufforderung "Stop Polizei" beachtete er nicht weiter, sondern suchte sich eine Parkbucht auf dem dortigen Parkplatz. Auf Nachfrage der Beamten nach seinem Führerschein/Fahrzeugschein und Ausweispapieren erklärte er, dass er keine Angaben dazu machen werde. Schlussendlich wurde ihm erklärt, dass er dann zur Identitätsfeststellung mit zur Wache genommen werden müsste und er jetzt durchsucht werde. Der 35-Jährige sperrte sich gegen die Maßnahmen der Beamten und beleidigte diese. Als ihn die Polizisten Handfesseln anlegen wollten, schlug er um sich und versuchte sie zu bespucken. Durch folgende Tritte und Schläge verletzte er eine Beamtin und einen Beamten. Sie konnten jedoch ihren Dienst leicht verletzt weiter versehen. Nachdem der Einsatz von Pfefferspray angedroht wurde, gab der Mann seinen Widerstand auf. Bei der Durchsuchung seines Wagens fanden die Beamten unter anderen zwei Klemmverschlusstüten mit Betäubungsmitteln. Eine Zeugin berichtete, dass der Autofahrer zuvor auf dem Weg von Erwitte nach Soest bereits mehrere "Rotlichtverstöße" begangen hatte. Aufgrund seiner starken Stimmungsschwankungen bestand zudem der Verdacht, dass er unter Einfluss von Drogen stehen könnte. Ihm wurde anschließend von einem Arzt auf der Wache eine Blutprobe entnommen. Nach erkennungsdienstlicher Behandlung und Feststellung seiner Personalien konnte er die Polizeiwache wieder verlassen. Er muss sich nun wegen unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. (reh)
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