POL-SO: Doppelte Trunkenheitsfahrt und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Lippstadt (ots)
Am Samstag rief ein aufmerksamer Zeuge, ein 26-jähriger Lippstädter, die Polizei zur Otto-Hahn-Straße. Dorthin hat er einen Rollerfahrer von der Overhagener Straße verfolgt. Dieser ist an der dortigen Bank auf seinen Roller gestiegen. Da der Zeuge bemerkte, dass der Rollerfahrer stark schwankte, sprach er ihn an und wollte ihn von der Fahrt abhalten. Das ließ den Beschuldigten, einen 56-jährigen Lippstäder, kalt. Er setzte seine Fahrt in Richtung Otto-Hahn-Straße (dortiger Supermarkt) fort.
Dort konnten ihn die eingesetzten Beamten nach dem Einkauf antreffen und befragen. Natürlich, so der Betrunkene, sei er nicht gefahren. Es sei zwar sein Roller, aber wie der zu dem Parkplatz komme, könne er sich auch nicht erklären. Der Rollerfahrer führte um 10:05 Uhr! einen Atemalkoholtest durch. Das Ergebnis lag knapp über zwei Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde im Anschluss an den Vortest auf der Wache in Lippstadt durchgeführt.
Daraus gelernt hat der 56-jähriger aber scheinbar nicht. Eine 31-jährige Zeugin aus Erwitte kannte den Rollerfahrer aus dem vorherigen Einsatz. Gegen 11:00 Uhr hat sie beobachtet, wie er erneut auf seinen Roller stieg und diesen vom Parkplatz am Supermarkt in Richtung Curiestraße verließ. Die Erwitterin verständigte die Polizei, die den Rollerfahrer allerdings trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung nicht mehr antreffen konnte.
Was gut ist kommt wieder: Ganz nach dem Motto ließ es sich der Beschuldigte nicht nehmen, die Polizei über den Notruf zu informieren dass er nun zu Hause sei. Dies nahmen die Beamten zum Anlass, ihm einen Besuch abzustatten. An seiner Wohnanschrift konnte er allerdings nicht angetroffen werden. Ein Rückruf bei ihm ergab, dass er sich mittlerweile im Holunderweg bei einem Bekannten aufhielt. Auch dort erhielt er Besuch von der Polizei und konnte tatsächlich angetroffen werden. Sein Bekannter, ein 54-jähriger Lippstäder, gab an, dass sein Kumpel mit dem Roller zu ihm gekommen sei. Der Beschuldigte stritt das abermals ab.
Trunkenheitsfahrt 2.0 bedeutete einen erneuten Vortest um 12:28 Uhr! (deutlich über 2 Promille) und eine erneute Blutprobe. Diesmal aber blieb der Beschuldigte zur Verhinderung weiterer Straftaten bei der Polizei im Gewahrsam.
Es gilt noch zu erwähnen, dass der Rollerfahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, was aber bei so einem Fall fast schon zur Nebensache wurde.
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