POL-UN: Selm - Ergebnis der Verkehrskontrolle 14 gebührenpflichtige Verwarnungen am frühen Morgen
Selm (ots)
Am frühen Freitagmorgen kontrollierte die Polizei in Höhe des Kreisverkehrs Kreisstraße / Ludgeristraße die Verkehrsteilnehmer. Insgesamt wurden 14 Verkehrsverstöße gebührenpflichtig geahndet:
7 Fahrradfahrer mussten aufgrund von Mängeln am Fahrrad, bzw. fehlender oder defekter Beleuchtung am Fahrrad gebührenpflichtig verwarnt werden. Außerdem wurden mehrere mündliche Verwarnungen ausgesprochen und die Weiterfahrt mit dem Fahrrad untersagt.
Bei den frostigen Temperaturen hatten aber nicht nur die Radfahrer, sondern auch der ein oder andere Pkw-Fahrer Bequemlichkeit vor Sicherheit gestellt: 7 Pkw-Führer wurden gebührenpflichtig verwarnt, da ihre Sicht durch vereiste Scheiben behindert war.
Die Polizei weist darauf hin, dass bei winterlichen Temperaturen der Eiskratzer in jedes Fahrzeug gehört und natürlich auch benutzt werden sollte. Jeder Fahrzeugführer ist gemäß § 23 Straßenverkehrsordnung dafür verantwortlich, "dass seine Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs" - also auch durch vereiste Scheiben - beeinträchtigt wird. Vor dem Losfahren müssen Scheiben und Außenspiegel von Schnee und Eis befreit werden. Wer nur ein kleines Guckloch freikratzt, kann nicht nur gebührenpflichtig verwarnt werden; bei einem Unfall droht zudem eine Mitschuld.
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