POL-UN: Unna - Ansprechen von Kindern - Polizei geht aktuellem Hinweis nach und bittet darum, Folgendes zu beachten:
Unna (ots)
Immer wieder gehen bei der Polizei Hinweise ein, dass in verschiedenen Städten des Kreises Unna Kinder von Erwachsenen angesprochen worden sein sollen. Aktuell geht die Polizei in Unna einem Hinweis nach, dass am Mittwoch, 06.02.2019 gegen 13:30 Uhr eine 13jährige Schülerin auf dem Heimweg von der Schule im Bereich Palaiseaustraße/ Hammer Straße aus einem weißen Pkw angesprochen worden sei. Der unbekannte Mann, der das Mädchen gefragt haben soll, ob sie Bonbons haben wolle, habe auf dem Beifahrersitz des Pkw gesessen, der an der Ampel an der Palaiseaustraße auf der rechten Spur stand. Die Schülerin reagierte genau richtig, ging nach Hause und erzählte ihren Eltern davon. Zur Beschreibung des Mannes wurde lediglich gesagt, er sei dunkelhäutig und habe eine dunkle Kopfbedeckung und eine dunkle Jacke getragen.
Die Polizei bittet darum, folgendes zu beachten:
Das bloße Ansprechen von Kindern stellt für sich gesehen noch keine Straftat dar. Gleichwohl kommt es immer wieder zu Situationen, in denen nicht klar ist, was mit dem Ansprechen bezweckt wird. Daher nimmt die Polizei jeden dieser Hinweise sehr ernst. Die tatsächlich Gefahr für Kinder, Opfer eines fremden Gewalttäters zu werden, ist sehr gering. Dennoch verbreiten sich solche Vorkommnisse sehr schnell und verängstigen Eltern und Kinder gleichermaßen.
Um dem entgegen zu wirken sollten sie folgende Punkte beachten:
- Wenden Sie sich an die Polizei und melden die verdächtige Wahrnehmung.
- Streuen Sie keine ungesicherten Informationen, besonders nicht über die sozialen Medien. Diese verselbständigen sich und führen eher dazu Eltern und Kinder zu verängstigen.
- Geben Sie ihren Kindern Verhaltenshinweise, wie nicht mit fremden Personen mitzugehen oder in fremde Fahrzeuge einzusteigen.
- Treffen Sie Absprachen mit ihrem Kind und halten Sie diese ein, denn das Kind lernt vom Vorbild. Erklären Sie ihrem Kind wo Sie für es jederzeit zu erreichen sind.
- Üben Sie mit ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen verhalten soll. Es sollte sich nicht scheuen, andere Erwachsene um Hilfe zu bitten und auf sich aufmerksam machen.
- Ihr Kind sollte die Notrufnummer 110 kennen. Erklären Sie ihm, dass es bei Gefahr ohne Geld oder Telefonkarte von jeder öffentlichen Telefonzelle und auch ohne Guthaben vom Handy aus die Polizei rufen kann.
Für weitere Nachfragen steht das Kommissariat Kriminalprävention und Opferschutz unter der Telefonnummer 02307 921 4900 zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
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E-Mail: pressestelle.unna@polizei.nrw.de
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