POL-UN: Kreis Unna - Waffenbehörde vergibt in Ausnahmefällen wieder persönliche Termine - telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich
Kreis Unna (ots)
Die derzeitige Situation stellt für alle eine besondere Herausforderung dar. In den vergangenen Wochen konnten waffenrechtlichen Angelegenheiten, bis auf wenige Ausnahmen, auf postalischem oder telefonischem Weg sowie per E-Mail reibungslos geregelt bzw. bearbeitet werden. Viele haben auch den Hausbriefkasten der Waffenbehörde zur Abgabe von Unterlagen genutzt.
Um Besucher und Mitarbeitende auch weiterhin vor einem Infektionsrisiko zu schützen, wird dieses Vorgehen, aufgrund der guten Erfahrungen der letzten Wochen, auch weiterhin beibehalten.
In besonderen Ausnahmefällen kann jedoch ein persönliches Zusammentreffen notwendig sein, z. B. bei der Abgabe von Waffen zur Vernichtung. Daher ist ab dem 05.05.2020 nach vorheriger Terminvereinbarung ein persönliches Gespräch dienstags in der Zeit von 08.00 bis 16.30 Uhr möglich. Wir appellieren jedoch daran, nur dann einen Termin zu vereinbaren, wenn ein persönliches Gespräch unabdingbar ist.
Dieses findet dann unter den folgenden Sicherheitsvorkehrungen statt:
1. Sie vereinbaren telefonisch einen Termin. Dafür ist ein Zeitfenster von 20 Minuten festgelegt. Die Ansprechpersonen und Kontaktdaten zur Terminvereinbarung finden Sie auf unserer Homepage unter https://unna.polizei.nrw/artikel/informationen-zum-waffenrecht oder die Sie lassen sich über die Vermittlung unter 02303 921-0 mit der Waffenbehörde verbinden.
2. Am Öffnungstag ist rechts des Eingangs der Waffenbehörde ein Pavillon aufgestellt. An dem dort befindlichen Fenster wird das persönliche Gespräch durchgeführt. Bitte tragen Sie hierbei einen Mund-Nasen-Schutz. Bedenken Sie bitte auch die jeweiligen Witterungsbedingungen.
3. Bitte erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin, damit Wartezeiten und -schlangen vermieden werden.
Ohne Terminvereinbarung oder bei verspätetem Erscheinen erfolgt keine Bearbeitung des Anliegens. Die vorgesehene Bearbeitungszeit von max. 20 Minuten kann nicht überschritten werden.
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