POL-VIE: Nettetal-Lobberich: Unfall mit verletztem Radfahrer - Tipp für ein richtiges Verhalten
Nettetal-Lobberich (ots)
Am Montagmorgen gegen 07.50 Uhr ereignete sich der Unfall auf der Kempener Straße in Lobberich.
Ein Auto hatte beim Abbiegen einen Schüler auf seinem Fahrrad gestreift. Der Autofahrer hatte angehalten und sich nach dem Wohlbefinden erkundigt. Als der 14-jährige Schüler versicherte, nicht verletzt zu sein, und am Rad und auch am Auto kein Schaden erkennbar war, fuhr der 78-jährige Autofahrer weiter. Zu Hause stellte der 14-Jährige fest, dass er doch verletzt worden war. Der Unfall wurde zur Anzeige gebracht, der Autofahrer wurde schnell ermittelt. Dennoch ermittelt nun die Polizei wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht.
Um sich nicht strafbar zu machen; hier unser Appell: Der §34 der Straßenverkehrsordnung regelt, was nach einem Unfall zu tun ist. Nämlich unter anderem unverzüglich anzuhalten, erste Hilfe zu leisten, den Verkehr zu sichern und mit den anderen Beteiligten die persönlichen Daten austauschen. Sobald aber ein Kind oder ein Jugendlicher in den Unfall verwickelt ist oder es Verletzte gibt, sollten Sie immer die Polizei rufen! Kinder gelten nicht als feststellungsbereite Personen.
Das bedeutet: Selbst, wenn das Kind Ihnen gegenüber glaubhaft versichert, nicht verletzt zu sein, kann es passieren, dass Erziehungsberechtigte im Nachhinein Verletzungen feststellen und den Vorfall bei der Polizei anzeigen. Haben Sie den Unfall dann nicht gemeldet, droht Ihnen eine Strafanzeige wegen Verkehrsunfallflucht und/oder unterlassener Hilfeleistung. /wg (171)
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