POL-WES: Kreis Wesel - 8. Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt
Polizei klärt auf und gibt Tipps
Kreis Wesel (ots)
In diesem Jahr findet der 2015 ins Leben gerufene Europäische Tag zum Schutz von Kindern bereits zum achten Mal statt. Hierbei steht das Thema "Cybergrooming" besonders im Focus.
Cybergrooming bezeichnet die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet. Das englische Wort "Grooming" bedeutet "Striegeln" und steht metaphorisch für das subtile Annähern von Tätern und Täterinnen an Kinder und Jugendliche.
Cybergrooming ist gekennzeichnet von bestimmten Strategien, die sich oft ähneln. Ihnen allen liegt zugrunde, dass die Unbedarftheit, die Vertrauensseligkeit und das mangelnde Risikobewusstsein von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt wird. Oft versuchen die Täter ein Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis herzustellen, um ihre Opfer manipulieren und kontrollieren zu können.
Eltern sollten sich darüber im Klaren sein, dass in der virtuellen Welt große Gefahren auf die jungen Smartphone-Besitzer lauern und den Umgang nicht außer Acht lassen. Denn Online Plattformer wie YouTube, TikTok, Instagram, snapchat, Disvord oder Facebook und Onlinespiel wie beispielsweise Fortnite sind für Täter ideal, um mit Kindern in ersten Kontakt zu treten. Um dann die Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, wechseln die Täterinnen und Täter nach der ersten Kontaktaufnahme schnell zu privaten Kommunikationskanälen.
Um Eltern, Kinder und Lehrer sicherer im Umgang zu machen und Hilfestellung zu geben, klärt das Kriminalkommissariat / Prävention und Opferschutz regelmäßig in Schulen und bei Informationsveranstaltungen zu diesem Thema auf. Aber auch telefonisch haben die Kolleginnen und Kollegen zu Bürodienstzeiten unter der Rufnummer 0281-107/4420 stets ein offenes Ohr für Sie.
Kostenlose Infobroschüren gibt es in den Polizeidienststellen in Wesel, Dinslaken, Moers und Kamp-Lintfort.
Online können Sie sich informieren unter folgendem Link
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/266-onlinetipps-fuer-gross-und-klein/
Zudem hat das LKA NRW seit Oktober ein Hinweistelefon unter der Rufnummer 0800 0431 431 eingerichtet.
In der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr können sich dort alle Personen die Hilfs-, Beratungs- oder Unterstützungsbedarf im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche benötigen, dort melden. Das gilt für alle Hinweise bezüglich sexueller Gewalt gegen Kinder. Auch anonym kann man sich dorthin wenden.
Kontakt für Medienvertreter:
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