POL-WES: Dinslaken - Zwei geklärte Fälle
Polizei gibt Tipps
Dinslaken (ots)
Am Mittwoch gegen 18.45 Uhr nahmen Polizeibeamte an der Schloßstraße eine Verkehrsunfallflucht auf. Eine zunächst unbekannte Frau hatte während der Fahrt einen Außenspiegel eines dort geparkten PKW beschädigt und eine Notiz mit einer Telefonnummer an dem beschädigten Wagen hinterlassen. Anschließend war sie weitergefahren.
Eine Polizistin und ein Polizist waren nach Bekanntwerden des Sachverhaltes zur Unfallaufnahme gerufen worden.
Um Fotos von dem beschädigten Wagen zu machen, betrat der Polizist die Fahrbahn der Schloßstraße und gab einem sich nähernden Audi eindeutige Zeichen.
Plötzlich hielt der zunächst unbekannte Fahrer des Audis abrupt an, stieg aus dem Auto aus und rannte in Richtung Julius-Kalle-Straße davon. Zeitgleich stieg die Beifahrerin aus, ging um das Auto herum und setzte sich hinter das Steuer.
Daraufhin sprach der Polizist die Frau an.
Die 19-jährige Rheinbergerin gab an, dass es sich bei dem Flüchtigen um einen 18-jährigen Bekannten aus Dinslaken handeln würde. Warum er weggelaufen sei, wisse sie nicht.
Das wurde dann wenig später deutlich, als die Polizisten ihn an seiner Wohnanschrift antrafen: Im Gegensatz zu seiner Begleiterin hatte der 18-Jährige keinen Führerschein und gab dies reumütig zu.
Den jungen Mann erwartet jetzt ein Strafverfahren.
Ein Strafverfahren dürfte auch die vermeintliche 34-jährige Unfallverursacherin aus Dinslaken erwarten, die den Spiegel beschädigte und lediglich den Notizzettel mit der Telefonnummer hinterließ. Das Verkehrskommissariat hat hierzu die Ermittlungen aufgenommen.
Anlass für die Polizei, noch einmal auf das Verhalten bei einem Verkehrsunfall hinzuweisen:
Jeder, der an einem Unfall beteiligt ist, ist verpflichtet, seine Personalien sowie die Art seiner Beteiligung bekannt zu geben. Er sollte daher sofort Verbindung mit dem Unfallgegner aufnehmen.
Gelingt das nicht, ist die Polizei unverzüglich zu informieren.
Es reicht nicht aus, eine Visitenkarte oder ähnliches am Fahrzeug zu hinterlassen! Rufen Sie die Polizei, wenn Sie den Unfallgegner nach einer entsprechenden Wartezeit nicht erreichen können!
Fahren Sie auf keinen Fall fort! Bei einer Verkehrsunfallflucht drohen eine Strafanzeige und ein mehrmonatiger Führerscheinentzug!
Und noch ein Hinweis, wenn Minderjährige betroffen sind:
Eine Einigung am Unfallort mit minderjährigen Unfallbeteiligten ist nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten möglich!
Rufen Sie lieber die Polizei zur Hilfe, dann sind Sie auf der sicheren Seite!
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