POL-WES: Moers - 80-Jährige wird Opfer von Telefonbetrügern
Moers (ots)
Am Montag gegen 14.30 Uhr übergab eine Seniorin einen hohen Geldbetrag an einen Betrüger, der ihr Haus an der Wiesenstraße aufsuchte.
Ein Komplize des Abholers rief die Seniorin gegen 13 Uhr an. Sie hörte lautes Geschrei, schnappte das Wort "tot" auf und den Namen ihres Sohnes. Nach dieser inszenierten Szene meldete sich ein angeblicher Polizeibeamter und teilte der 80-Jährigen mit, dass ihr Sohn ein Kind überfahren und getötet habe. Der vermeintliche Beamte täuschte weiterhin vor, dass er mit einer Staatsanwältin gesprochen habe, die mit einer Kaution einverstanden sei, sodass der Sohn entlassen werden kann.
Als die Moerserin signalisierte, dass sie die Höhe der Kaution nicht aufbringen kann, gab sich der Anrufer mit der Summe zufrieden, die die Seniorin ihm nannte. Er kündigte an, dass eine Person das Geld vor ihrer Tür abholt. So lange solle sie in der Telefonleitung bleiben.
Gegen 14.30 Uhr nahm ein Mann ein schwarzes Etui mit dem Geld entgegen und lief Richtung Kornstraße weg. Der Anrufer sagte der Frau dann, sie solle warten, bis sich ihr Sohn nach der Freilassung bei ihr meldet.
Die Kriminalpolizei sucht nach dieser Betrugsmasche nach dem Abholer des Geldes. Er ist etwa 30 Jahre alt und 1,70 Meter groß. Zudem hat er dunkle, kurze Haare. Bekleidet war er mit einer dunklen Sweatjacke. Hinweise zu dem Mann und weiteren Auffälligkeiten nimmt die Polizeiwache Süd in Moers unter der Telefonnummer 02841 / 171-0 entgegen.
Die Polizei gibt Tipps, wie sich Bürgerinnen und Bürger vor Telefonbetrügern und dem oben geschilderten Schockanruf schützen können:
Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Nutzen Sie nicht die Rückruftaste, um die Identität des Anrufers zu prüfen. Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen. Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an. Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen! Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei! Bedenken Sie: Niemals ist die Behandlung eines Unfallopfers von einer vorherigen Zahlung eines Geldbetrages abhängig.
DF (Ref-Nr. 241209-1716)
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