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POL-WES: Kreis Wesel - Richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall - Polizei gibt Hinweise und Tipps

Wesel (ots)

In den letzten Wochen und Monaten ereigneten sich im Bereich der Kreispolizeibehörde Wesel mehrere Verkehrsunfälle.

Zum Teil wurden dabei Menschen verletzt, zum Teil flüchteten Beteiligte von der Unfallstelle oder halfen Verletzten nicht.

Dies nimmt die Kreispolizeibehörde Wesel zum Anlass, um noch einmal auf das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall hinzuweisen:

Rechtlich ist das Verhalten nach einem Verkehrsunfall im § 34 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Demnach muss z. B. Jede(r) nach einem Verkehrsunfall anhalten, den Verkehr sichern, bei geringfügigem Schaden schnellstmöglich zur Seite fahren, sich über die Unfallfolgen vergewissern und Verletzten helfen.

Außerdem ist man verpflichtet am Unfallort zu bleiben, sich gegenüber anderen Beteiligten, Geschädigten und der Polizei auszuweisen und zu sagen, dass man am Unfall beteiligt war. Ansonsten kann man sich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (oft als "Unfallflucht" bezeichnet) strafbar machen (§ 142 Strafgesetzbuch). Die Strafe dafür reicht von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe und hat oft den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Wichtig: Man kann auch an einem Verkehrsunfall beteiligt sein, wenn es zu keiner Berührung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer gekommen ist! Wenn z. B. ein anderer Verkehrsteilnehmer wegen Ihres Fahrverhaltens stark bremsen oder ausweichen muss und es dadurch zu einem Auffahrunfall, einem Sturz oder einem anderen Schaden kommt.

Bei Verkehrsunfällen, vor allem an denen man selbst beteiligt ist, muss man außerdem Verletzten helfen bzw. erste Hilfe leisten, wenn es nötig und zumutbar ist. Ansonsten kann man sich schnell der unterlassenen Hilfeleistung strafbar machen (§323c Strafgesetzbuch).

Die Polizei appelliert deshalb:

Setzen Sie sich gedanklich einmal damit auseinander, was Sie im Falle eines Verkehrsunfalls tun würden und machen Sie sich nötigenfalls eine Checkliste die Sie ins Auto legen.

So bleiben Sie im Falle eines Unfalls handlungsfähig.

Halten Sie unverzüglich an und bleiben Sie vor Ort bis alle notwendigen Feststellungen getroffen wurden, denn dazu sind Sie verpflichtet.

Schalten Sie ihr Warnblinklicht ein, steigen Sie vorsichtig aus, achten Sie dabei auf den fließenden Verkehr und sichern Sie die Unfallstelle ab.

Leisten Sie Erste Hilfe, wenn dies erforderlich und Ihnen zuzumuten ist.

Setzen Sie, wenn nötig, einen Notruf ab (110 oder 112).

Halten Sie sich dabei an das sogenannte "W-Schema" (Wer meldet? (Name und Standort) / Wo ist etwas passiert? (Unfallort) / Was ist passiert? (Zahl der Verletzten; Schilderung der Unfallfolgen und Verletzungen) / Warten auf Rückfragen! Beenden Sie das Gespräch niemals selbst, vielleicht hat die Rettungsleitstelle noch Fragen an Sie.

Notieren Sie die wichtigsten Daten der anderen Unfallbeteiligten (Name, Anschrift, Versicherung, Versicherungsnummer, Kennzeichen und Fabrikat des Fahrzeugs).

Bleiben Sie so lange am Unfallort, bis alle Feststellungen getroffen und alle Unklarheiten beseitigt sind.

Wichtig: Sollten Kinder oder Jugendliche an einem Verkehrsunfall beteiligt sein, muss immer die Polizei hinzugezogen werden. Kinder sind niemals Feststellungsberechtigt. Oftmals stehen sie unter Schock und geben an, dass alles ok sei. Erst später wird dann festgestellt, dass es doch zu Schäden oder Verletzungen gekommen ist.

Wenn die Polizei nicht verständigt wird können Unfallbeteiligte auch selbst die Beweissicherung für die Versicherung durchführen. Machen Sie insbesondere Bilder von der Unfallsituation und den Schäden an den Fahrzeugen und nehmen Sie die Unfalldaten auf. Hierzu bieten viele Versicherungen und Automobil-Clubs Unfallaufnahme-Protokolle. Notfalls tut's auch ein Schmierzettel!

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Kontakt für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Wesel
Pressestelle
Telefon: 0281 / 107-1050
Fax: 0281 / 107-1055
E-Mail: pressestelle.wesel@polizei.nrw.de
https://wesel.polizei.nrw

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