POL-WES: Dinslaken - Falschmeldung und ein beschädigter Lieferwagen - Polizei leitet Strafverfahren ein
Wesel (ots)
Am Donnerstagmittag, gegen 12 Uhr, beobachtete eine besorgte Mutter eines 6- jährigen Kindes, wie ein unbekannter Mann das Kind in einem Vorgarten auf der Kohlenstraße ansprach.
Die Mutter reagierte sofort und unterband eine weitere Ansprache woraufhin der Unbekannte in einem weißen Lieferwagen davon fuhr.
Die 39- jährige Mutter notierte sich das Kennzeichen und meldete den Vorfall der Polizei.
Eingesetzte Polizeibeamte konnten sowohl das Fahrzeug als auch die Fahrzeuginsassen auf einem Parkplatz an der Augustastraße antreffen. Bei den Fahrzeuginsassen handelte es sich um einen 55- und einen 45- jährigen Mann aus Gelsenkirchen, welche zur Überprüfung zu einer Polizeiwache gebracht wurden. Dort stellte sich heraus, dass es sich bei den Männern um Schrottsammler handelte.
Verdachtsmomente bezogen auf Straftaten zum Nachteil von Kindern erhärteten sich nicht.
Während der polizeilichen Ermittlungen waren in den sozialen Netzwerken falsche Behauptungen wegen einer versuchten Kindesentführung geteilt worden.
Eine unabhängige Zeugin teilte gegen 14:20 Uhr, noch während der Durchführung der polizeilichen Maßnahmen, mit, dass ein unbekannter männlicher Täter mit einem Baseballschläger den Lieferwagen der Gelsenkirchener an der Augustastraße beschädigte. Mehrere Personen beobachteten dies.
Noch bevor eingesetzte Polizeibeamte eintrafen, entfernte sich der Täter unerkannt.
Der Täter wird wie folgt beschrieben:
Männlich, bekleidet mit einer schwarzen Jacke, schwarzer Mütze, grauer Jogginghose und Baseballschläger.
Die Polizei leitete Strafverfahren gegen den Täter, der den Lieferwagen beschädigte, wie auch gegen den Ersteller der Falschinformation ein und begleitete dies auch medial in den sozialen Netzwerken.
Es wird aus aktuellem Anlass aus diesem Grund noch einmal darauf hingewiesen: - Teilen Sie keine Informationen, deren Quelle Ihnen unbekannt ist - Prüfen Sie die Herkunft und die Verlässlichkeit der Informationen - Glauben Sie nicht alles, was Sie in sozialen Netzwerken lesen - Falschmeldungen sind strafbar - Sehen Sie von Selbstjustiz ab
Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Kreis hat für die Kreispolizei oberste Priorität. Dazu gehört auch die Aufklärung über das Einsatzgeschehen in ihrem Bereich.
Regelmäßig gehen Meldungen zu verdächtigen Fahrzeugen an Schulen oder gefährlichen oder vermissten Personen ein, die immer ernst genommen werden. Meist stellt sich nach gründlicher Prüfung durch Polizeibeamte die Meldung als ungefährlich bzw. als geteilte Falschmeldung heraus.
Melden Sie verdächtige Feststellungen und Personen grundsätzlich unmittelbar an die Polizei, anstatt sie in den sozialen Netzwerken zu verbreiten!
Das Verbreiten von Video- und Fotodateien im Internet, auf denen Personen zu erkennen sind, stellen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar und man kann sich damit strafbar machen. Zum anderen kann es die polizeiliche Ermittlungsarbeit behindern oder erschweren und man hilft ggf. noch bei der Verbreitung von Fake Nachrichten.
/cd
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