POL-H: Zirka 500 Autofahrer kontrolliert Garbsen
Hannover (ots)
Polizeibeamte der Inspektion Garbsen haben Samstagabend, in der Zeit von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr, im Rahmen einer Schwerpunktaktion zum Thema "Drogen und Alkohol im Straßenverkehr" etwa 500 Autofahrer kontrolliert.
Immer wieder sind Betäubungsmittel- und Alkoholbeeinflussung bei Fahrzeugführern festzustellen. Auch wenn es vielfach bei folgenlosen Trunkenheitsfahrten bleibt, dürfen die Verkehrsunfälle unter Drogen- bzw. Alkoholeinfluss nicht außer Acht gelassen werden. Aus diesem Grunde hat die Polizeiinspektion Garbsen am vergangenen Samstag eine Großkontrolle an der Bundesstraße (B) 6, in Höhe der Robert-Hesse-Straße, durchgeführt. Hierbei wurden zirka 500 Autos kontrolliert. In diesem Zusammenhang mussten 25 Fahrzeugführer aufgrund des Verdachts unter Betäubungsmitteleinfluss zu stehen, Urinproben abgeben. Zwanzig Autofahrer wurden zum Alkotest gebeten. Darüber hinaus wurden fünf PKW mit Hilfe eines Rauschgiftspürhundes durchsucht. Insgesamt wurden gegen drei Autofahrer Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (2x Drogen, 1x Alkohol) gefertigt. Einer von den unter Drogen stehenden Betroffenen, ein 18-jähriger Mann, verständigte einen Bekannten und bat diesen um Abholung seines Autos. Als dieser Bekannte dann vor Ort erschien, stellten die Schutzleute auch bei ihm eine Beeinträchtigung durch Betäubungsmittel fest und untersagten jegliche Autofahrt. Daraufhin benachrichtigte der Betroffenen fünf weitere Freunde, von denen abermals vier unter Drogeneinfluss standen und keine PKW führen durften.
Darüber hinaus leiteten die Ordnungshüter ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ein weiteres wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
Neben dieser Schwerpunktaktion im Straßenverkehr beteiligte sich die Polizeiinspektion Garbsen auch an der Großkontrolle gegen Alkoholmissbrauch durch Jugendliche. In diesem Zusammenhang überprüften die Polizisten Jugendtreffpunkte und Gaststätten in ihrem Zuständigkeitsbereich. Lediglich in einem Lokal trafen die Schutzleute auf zwei 17-Jährige, die sich, wie sich nach einer Überprüfung herausstellte, dort berechtigt in Begleitung einer 18-jährigen Aufsichtsperson aufhielten. Jedoch bemängelten die Ordnungshüter, dass in dieser Lokalität die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes nicht ausgehängt worden waren. In alle anderen kontrollierten Schankwirtschaften wurden keinerlei Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt./zz
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