POL-H: Durchsuchungen auf der CeBIT Hannover
Hannover (ots)
Die Staatsanwaltschaft Hannover, die Polizeidirektion Hannover und das Zollfahndungsamt Hannover haben am gestrigen Mittwoch auf der Computermesse CeBIT insgesamt 51 Ausstellerstände durchsucht. Ziel der Aktion war die Bekämpfung von Patentrechtsverletzungen. Eingesetzt waren drei Staatsanwälte und mehr als 180 Vollzugsbeamte von Polizei und Zoll. Es handelte sich damit um die bisher bei weitem größte derartige Durchsuchungsaktion auf der CeBIT.
Hintergrund ist die seit Jahren steigende Anzahl von Strafanzeigen von Patentrechteinhabern im Vorfeld der Computermesse CeBIT. Die verletzten Patentrechte beziehen sich im Wesentlichen auf Geräte mit MP3/MP4-Funktion oder mit DVB-Standardverfahren sowie CD- bzw. DVD-Rohlinge und DVD-Wiedergabegeräte.
Bei der Durchsuchung wurden technische Geräte, schriftliche Unterlagen und Werbematerial in 68 Umzugskartons sichergestellt. Bei den Geräten handelte es sich vor allem um Mobiltelefone, Navigationsgeräte, elektronische Bilderrahmen, Flachbildgeräte sowie elektronisches Zubehör. Neun Personen wurden erkennungsdienstlich behandelt, gegen insgesamt 20 Verantwortliche ordnete die Staatsanwaltschaft Hannover zur Verfahrenssicherung Sicherheitsleistungen in Höhe von 1000 Euro an. Die Standbetreiber verhielten sich ganz überwiegend kooperativ, lediglich ein Standbetreiber verweigerte sich der Maßnahme und wurde zur Messewache der Polizeidirektion verbracht. Der Mann konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen werden.
Laut Patentrecht (§ 142 PatentG) wird bestraft, wer ohne die Zustimmung des Patentinhabers ein Produkt herstellt oder anbietet, in Verkehr bringt, gebraucht oder zu einem der Zwecke entweder einführt oder besitzt. Soweit die Beschuldigten gewerbsmäßig handeln, ist die Strafandrohung bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
Alle Aussteller wurden im Vorfeld der CeBIT von der Deutschen Messe AG über die Rechts- und Sachlage sehr umfassend schriftlich informiert. Auch die Inhaber der Schutzrechte hatten die betroffenen Ausstellerfirmen frühzeitig auf die fehlenden Lizenzverträge hingewiesen und eine rechtzeitige Kontaktaufnahme erbeten.
Die Herkunftsländer der betroffenen Firmen verteilen sich wie folgt:
China: 24 (zusätzlich dreimal Honkong) Taiwan: 12 Deutschland: 9 Polen: 1 Niederlande: 1 Korea: 1 Gesamt: 51
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