POL-H: Nachtragsmeldung zur Presseinformation Nr. 3 vom 06. März 2008
Warnhinweis
Zeugenaufruf!
Wertgegenstände aus Taxen gestohlen;Hannover
Hannover (ots)
Bereits im Dezember des vergangenen Jahres als auch im Januar diesen Jahres haben unbekannte Täter mehrfach Wertgegenstände aus Taxen gestohlen. Wir berichteten darüber.
Auch am 01.03.2008 ist gegen 04:40 Uhr ein Taxifahrer bestohlen worden. Der 53-Jährige war zunächst am Raschplatz unterwegs, als ihn ein Passant um seine Visitenkarte bat. Er begründete den Wunsch mit späteren Fahrabsichten. Der 53-Jährige übergab daraufhin die Karte, wechselte -auch auf Wunsch- noch einen 20 Euro-Schein und fuhr davon. Nur wenig später wurde der Mann per Telefon zur Kleinen Pfahlstraße bestellt. Dort verließ der Droschkenfahrer sein Auto und begab sich zum Hauseingang, der etwas weiter entfernt lag. Als der Mann jedoch bemerkte, dass er sein Auto nicht verschlossen hatte, kehrte er um. Dabei sah er von Weitem, wie eine fremde Person offensichtlich gerade das Portmonee aus dem Taxi stahl. Trotz sofortiger Verfolgung verlor der Geschädigte den Dieb aus den Augen. Seinen Angaben zufolge habe es sich um den selben Mann gehandelt, dem er zuvor die Visitenkarte ausgehändigt hatte.
Er soll etwa 20 bis 25 Jahre alt und südländischer Herkunft sein. Seine Statur ist kräftig; etwa 70 kg schwer. Die schwarzen Haare sind an den Seiten kurz geschnitten, der Pony ist gelockt. Er soll einen sogenannten Kuranyi-Bart um den Mund haben, der sich über die den Unterkiefer bis zu den Ohren erstreckt. Zur Tatzeit war der Gesuchte mit einem hellgrüner Parka, einer blauen Jeans und einem bunten Hemd bekleidet.
Auch in den anderen Fällen wurden die "Droschkenfahrer" zu verschiedenen Anschriften geordert, wo die späteren Geschädigten jeweils die Autos unverschlossen verließen, um die Anrufer abzuholen. Diese Gelegenheit nutzen Unbekannte, um Wertgegenstände aus den Taxen zu stehlen.
Die Polizei rät allen Autofahrern, zu keiner Zeit Wertgegenstände offen sichtbar im Fahrzeug liegen zu lassen. Sollten Sie ihren PKW verlassen müssen, nehmen Sie ihre Wertgegenstände mit. In allen Fällen gilt jedoch: Verschließen Sie ihr Fahrzeug, auch wenn Sie dieses nur für wenige Minuten verlassen!/zz, st
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