POL-H: Sieben Verletzte bei Verkehrsunfall
Bundesautobahn (BAB) 2
Garbsen
Hannover (ots)
Gestern Abend sind bei einem Unfall gegen 22:35 Uhr an der BAB 2 in Höhe der Anschlussstelle Garbsen zwei Personen schwer und fünf Personen leicht verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr ein 20 Jahre alter Mann mit seinem BMW 316i an der Anschlussstelle Garbsen auf die BAB 2 Richtung Dortmund, als er plötzlich auf dem Beschleunigungsstreifen mit seinem Wagen ins Schleudern geriet und über alle drei Fahrstreifen driftete. Eine 47 Jahre alte Fahrerin eines VW Sharan konnte dem Pkw nicht mehr ausweichen und prallte in dessen Beifahrerseite. Der BMW schleuderte anschließend zum Standstreifen und blieb dort stehen, während ein nachfolgender 50-jähriger Fahrer eines Mitsubishi den unbeleuchtet auf dem mittleren Fahrstreifen stehenden VW erfasste. Der VW kam ebenfalls auf dem Standstreifen zum Stehen, der Mitsubishi an der Mittelschutzplanke. Durch den Unfall wurden der 20-jährige Fahrer des BMW und die 47-Jährige Fahrerin des VW schwer verletzt. Der 29 Jahre alte Beifahrer aus dem BMW sowie die vier Bei- und Mitfahrerinnen aus dem VW im Alter von 46, 47, 48 und 51 Jahren erlitten durch den Unfall leichte Verletzungen, wie Prellungen, Schnittwunden und Hals- und Kopfverletzungen. Einzig der Fahrer des Mitsubishi wurde durch den Unfall nicht verletzt. Alle verletzten Personen kamen mit Rettungswagen in verschiedene Krankenhäuser. Die Fahrbahn Richtung Dortmund war bis 01:05 Uhr voll gesperrt, der Verkehr wurde über die Anschlussstelle Garbsen zur Tank- und Rastanlage Garbsen umgeleitet. Dabei kam es zu einer maximalen Staulänge von rund zwei Kilometern. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von circa 25.000 Euro.
Wie den Polizeibeamten bei der Unfallaufnahme berichtet wurde, haben augenscheinlich eine Vielzahl von Fahrzeugführern die Unfallstelle unmittelbar nach dem Unfall passiert, ohne Hilfe zu leisten. Die Polizei appelliert daher erneut an alle Verkehrsteilnehmer, nach einem Verkehrsunfall unverzüglich zu halten, den Verkehr abzusichern und bei verletzten Personen Erste Hilfe zu leisten. Denn nur dadurch können die Unfallbeteiligten und andere Verkehrsteilnehmer vor Folgeunfällen und weiteren Schäden geschützt, weitere Verletzungen verhindert und mitunter auch Menschenleben gerettet werden. Wer nach "bestem Wissen und Gewissen" Erste Hilfe leistet, ist grundsätzlich auch rechtlich abgesichert. Niemand kann wegen "falscher Hilfeleistung" bestraft werden. Wer jedoch die Hilfeleistung verweigert, wird möglicherweise wegen "unterlassener Hilfeleistung" belangt. Und Erste-Hilfe-Material ist in jedem Pkw, Lkw und Bus mitzuführen. /bu
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