POL-H: LKW-Fahrer mit 1,9 Promille unterwegs Bundesautobahn (BAB) 2/Lauenau
Hannover (ots)
Ein 47-jähriger LKW-Fahrer ist Samstagvormittag gegen 09:40 Uhr an der BAB 2, Fahrtrichtung Dortmund, in Höhe des Parkplatzes Schafstrift bei Lauenau aufgrund seiner Fahrweise gestoppt worden. Er hat 1,9 Promille gepustet.
Verkehrsteilnehmern machten Beamte der Polizeiautobahnwache Garbsen auf den weißen polnischen Sattelzug aufmerksam. Dieser sollte mit Schlangenlinien in Richtung Dortmund unterwegs sein. In Höhe des Parkplatzes Schaftstrift konnte der "Brummi" dann auch gestoppt werden. Er war zuvor in gefährdender Art und Weise vom rechten auf den mittleren Fahrstreifen, dann auf den ganzen linken und wieder zurück auf den ganz rechten gewechselt. Hierbei übersah er einen anderen rechts fahrenden Sattelzug, sodass dieser, um einen Unfall zu vermeiden, in Gänze auf den Standstreifen ausweichen musste. Im weiteren Verlauf fuhr der 47-Jährige in so großen Schlangenlinien, dass er mehrfach die Fahrstreifenbegrenzung rechts und links überfuhr. Auf dem Parkplatz stellten sie den "Brummi"-Fahrer zur Rede. Hierbei bemerkten sie deutlichen Atemalkoholgeruch. Bei einem Test pustete der Mann 1,9 Promille. Die Beamten ordneten die Entnahme einer Blutprobe an und stellten seinen Führerschein sicher. Nach Auferlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro und Untersagung der Weiterfahrt wurde der Mann entlassen. Seine Fahrzeugschlüssel wurden zunächst einbehalten, da diese von einem Ersatzfahrer abgeholt werden sollten.
Nachmittags gegen 16:30 Uhr kontrollierten Beamten erneut routinemäßig den Parkplatz Schaftstrift. Hierbei bemerkten sie den 47-Jährigen und einen Landsmann, der den Beschuldigten abholen wollte, am Führerhaus des Sattelzugs. Offensichtlich verstauten die Männer gerade sämtliche Privatgegenstände des 47-Jährigen aus dem "Brummi" in einen Audi 80. Bei der Überprüfung stellten die Ordnungshüter einen Schlauch fest, der aus dem Tank des LKW heraushing. Bei einer Befragung stellte sich heraus, dass der 47-Jährige Dieselkraftstoff unerlaubt in einen Kanister abzapfte. Deshalb wurde neben dem Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch das Führen von Kraftfahrzeugen unter Alkoholkonsum auch eines wegen Diebstahls eingeleitet./zz, st
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