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POL-H: Gemeinsame Presseinformation von Staatsanwaltschaft Hannover und Polizeidirektion Hannover Trittbrettfahrer nach Amokläufen - Gefahr oder grober Unfug? Stadtgebiet Hannover und Region

Hannover (ots)

Gemeinsame Presseinformation von
Staatsanwaltschaft Hannover und Polizeidirektion Hannover
Trittbrettfahrer nach Amokläufen - Gefahr oder grober Unfug?
Stadtgebiet Hannover und Region
In diesem Jahr wurden seit Jahresanfang insgesamt 38 Androhungen 
von Amokläufen durch Trittbrettfahrer polizeilich registriert. Allein
nach dem schrecklichen Vorfall in Winnenden / Baden Württemberg 
erhielt die Polizei Hannover insgesamt 34 Meldungen über mögliche 
Ankündigungen von vergleichbaren oder ähnlichen Sachverhalten.
In den vergangenen Jahren wurde immer wieder über Amokläufe 
berichtet, die zum Teil ein Vielzahl von Menschenleben kosteten. 
Nicht nur in den USA, sondern auch in benachbarten Ländern in Europa 
und in Deutschland starben Kinder und Erwachsende durch die Hand des 
Täters bei solchen unberechenbaren Geschehnissen. Doch erschreckend 
ist auch die Vielzahl von Trittbrettfahrern, die nach aktuellen 
Ereignissen eine ähnliche Situation androhen. Seit dem Amoklauf in 
Winnenden / Baden Württemberg am 11.03. dieses Jahres wurden bei der 
Polizeidirektion Hannover insgesamt 34 Fälle von Nachahmern bekannt. 
Bis auf vier konnten alle Täter ermittelt werden. In den meisten  
Fällen handelte es sich um jugendliche und heranwachsende 
Schülerinnen und Schüler, es überwiegen die männlichen Täter, die 
einen möglichen bevorstehenden Amoklauf auf unterschiedliche Arten 
ankündigten. Betroffen waren hier sowohl Haupt-, Realschulen, 
Gymnasien, Gesamtschulen als auch Berufsbildende Schulen. Lediglich 
zwei Taten wurden durch Erwachsene verübt, wobei nur eine davon eine 
Schule betraf. Insgesamt wurden 19 Strafanzeigen wegen Störung des 
öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gegen die 
sogenannten Trittbrettfahrer gefertigt. So auch gegen einen 
15-Jährigen aus Seelze, der teilweise mit einem Tuch über dem Gesicht
vermummt in sein Klassenzimmer stürmte und schrie. Doch auch die 
anderen Verursacher wurden im Nachhinein durch umfangreiche 
polizeiliche Maßnahmen auf die Gefährlichkeit ihres Handelns 
hingewiesen. Die Trittbrettfahrer wurden zunächst körperlich auf 
Waffen durchsucht. Anschließend wurden unter anderem die Eltern der 
Schüler umgehend zur Schule gebeten und in deren Beisein eine 
Gefährderansprache mit den Schülern durchgeführt. Weiter folgten  
Durchsuchungen der Wohnungen oder Zimmer und Vernehmungen von  
Beschuldigten und Zeugen / Geschädigten. Teilweise wurde der 
schulpsychologische Dienst oder Schulsozialarbeiter hinzugezogen. 
Doch auch wenn keine Strafanzeigen gegen die mutmaßlichen Täter gefertigt 
wurden, weil nach umfangreichen Ermittlungen keine Ernsthaftigkeit 
der Situation zu erkennen war, kann ein solches Verhalten den 
Tatverdächtigen teuer zu stehen kommen. Kosten für diesen 
polizeilichen Einsatz werden anhand der Allgemeinen Gebührenordnung 
erhoben. So werden Personal- und Fahrzeugkosten des Einsatzes wegen 
ungerechtfertigten Alarmierens erhoben. Diese können je nach Umfang 
und Dauer eine beträchtliche Höhe annehmen. Schüler, die sich durch 
ihr unüberlegtes Handeln einen freien Tag erhofft haben, müssen damit
rechnen, als "Kostenschuldner" für entstandene Kosten herangezogen zu
werden. Das Phänomen des Trittbrettfahrers ist hinlänglich bekannt 
und sorgt auch nach aktuellen Lagen immer wieder für eine Vielzahl 
polizeilicher Einsätze. Oft ist den Tätern offensichtlich nicht 
bewusst, welche Konsequenzen ihr Handeln nach sich ziehen können. 
Nicht selten werden Beteiligte erschreckt, verängstigt und nicht 
minder traumatisiert. Schnell bewegen sich solche Trittbrettfahrer im
Bereich des Strafrechts  und müssen dann auch mit entsprechenden 
Konsequenzen bis hin zu einer Verurteilung rechnen.
Abschließend wird aus Sicht der Polizei und Staatsanwaltschaft 
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Androhungen von 
Amoklagen grundsätzlich niemals um einen Spaß  handelt und 
Trittbrettfahrer generell für ihr gedankenloses Handeln 
verantwortlich gemacht werden./pan

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Julia Panten
Telefon: 0511 - 109 - 1041
Fax: 0511 - 109 - 1040
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/

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