POL-H: Nachtragsmeldung zur Presseinformation Nr. 3 vom 13. Mai 2009 Juristische Prüfung abgeschlossen Bundesautobahn 2
Hannover (ots)
Nach einem Vorfall auf der Bundesautobahn 2 vom 13. Mai hat die Polizeidirektion Hannover die juristische Prüfung nunmehr abgeschlossen. Ergebnis: Der Mann, der an diesem Tag zahlreiche Geldscheine aus einem fahrenden Cabrio verloren hat, erhält einen Gebührenbescheid.
Rechtsgrundlage für die Entscheidung der Polizeidirektion Hannover ist die Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO) des Landes Niedersachsen. Nach Prüfung der einschlägigen Bestimmungen kommt für den vorliegenden Fall eine Berechnung der eigentlichen Einsatzkosten nicht infrage - entsprechend der ersten öffentlichen Stellungnahmen der Polizeidirektion Hannover. Allerdings ist es gemäß Ziffer 108.3 in Verbindung mit Ziffer 108.3.2 AllGO angezeigt, eine Gebühr für die polizeilicherseits erfolgte Sicherstellung der verlorenen Banknoten zu erheben. Die Gebühr wurde in diesem Fall auf 360 Euro festgesetzt - wobei der behördliche Ermessensspielraum zugunsten des Betroffenen ausgeschöpft wurde. sw,st
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