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Polizeidirektion Hannover

POL-H: Polizeipräsident: Benehmen des Abgeordneten Dehm war flegelhaft

Hannover (ots)

Mit großem Befremden nimmt Polizeipräsident Uwe
Binias die Vorgänge rund um eine nicht genehmigte Demonstration am 
vergangenen Montag am Landtagsgebäude zur Kenntnis. Binias: "Ich kann
mich nur schwer damit abfinden, dass ein gewählter und von den 
Bürgern bezahlter Bundestagsabgeordneter wie Dieter Dehm sich an der 
Tür eines Parlamentsgebäudes derart flegelhaft benimmt, sich 
außerordentlich abschätzig gegenüber Polizeibeamten äußert und dann 
auch noch versucht, sich mit Ausreden aus der Affäre zu ziehen."
Laut Binias stellte die Demonstration an diesem Ort eine 
Bannmeilenverletzung dar, die Polizei sei daher gezwungen gewesen, 
einzugreifen. Ein Polizeibeamter leitete gegen den in das Geschehen 
involvierten Bundestagsabgeordnete Dehm ein Verfahren wegen 
Beleidigung ein. Dehm erklärte in verschiedenen öffentlichen 
Äußerungen, er habe gar nicht den Beamten gemeint, sondern den 
Landtagsabgeordneten Sohn, der zur selben Partei wie Dehm gehört. 
"Diese Darstellung kann, nachdem ein am Donnerstag ausgestrahlter 
Fernsehbeitrag das Geschehen gezeigt hat, als widerlegt gelten", 
betont der Polizeipräsident. Der Beitrag legt für Binias den Schluss 
außerordentlich nahe, dass der Bundestagsabgeordnete seine 
abwertenden oder sogar beleidigenden Äußerungen sehr wohl auf den 
Polizeibeamten gemünzt habe. "Dehms Aussage, Manfred Sohn sei mit der
Beleidigung gemeint gewesen, ist für mich eine reine 
Schutzbehauptung."
Binias weiter: "Vollkommen unabhängig vom Ausgang des eingeleiteten 
Ermittlungsverfahrens wünsche ich mir gewählte Volksvertreter, die 
sich ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion stärker bewusst 
sind als Dieter Dehm in dieser Situation. Ich wünsche mir 
Volksvertreter, die Polizeibeamten mit einem Mindestmaß an Respekt 
begegnen." In diesem Licht betrachtet der Behördenleiter auch die 
durch Dehm gegen den Polizeibeamten zunächst angekündigte und 
schließlich auch eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde. 
Selbstverständlich werde diese Beschwerde bearbeitet wie jede andere 
auch, kündigt Binias an. Allerdings würden für die Bewertung dieser 
Beschwerde auch die besagten Fernsehbilder herangezogen. "Und auf den
Bildern", so Binias,  "ist ein Fehlverhalten des polizeilichen 
Einsatzleiters nicht erkennbar. Sehr wohl aber das  ungehobelte 
Verhalten eines Bundestagsabgeordneten."	sw

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Hannover
Pressesprecher
Stefan Wittke
Telefon: +49 (0)511 109 1004
E-Mail: pressestelle@pd-h.polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdhan/

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