POL-H: Polizeipräsident: Benehmen des Abgeordneten Dehm war flegelhaft
Hannover (ots)
Mit großem Befremden nimmt Polizeipräsident Uwe Binias die Vorgänge rund um eine nicht genehmigte Demonstration am vergangenen Montag am Landtagsgebäude zur Kenntnis. Binias: "Ich kann mich nur schwer damit abfinden, dass ein gewählter und von den Bürgern bezahlter Bundestagsabgeordneter wie Dieter Dehm sich an der Tür eines Parlamentsgebäudes derart flegelhaft benimmt, sich außerordentlich abschätzig gegenüber Polizeibeamten äußert und dann auch noch versucht, sich mit Ausreden aus der Affäre zu ziehen."
Laut Binias stellte die Demonstration an diesem Ort eine Bannmeilenverletzung dar, die Polizei sei daher gezwungen gewesen, einzugreifen. Ein Polizeibeamter leitete gegen den in das Geschehen involvierten Bundestagsabgeordnete Dehm ein Verfahren wegen Beleidigung ein. Dehm erklärte in verschiedenen öffentlichen Äußerungen, er habe gar nicht den Beamten gemeint, sondern den Landtagsabgeordneten Sohn, der zur selben Partei wie Dehm gehört. "Diese Darstellung kann, nachdem ein am Donnerstag ausgestrahlter Fernsehbeitrag das Geschehen gezeigt hat, als widerlegt gelten", betont der Polizeipräsident. Der Beitrag legt für Binias den Schluss außerordentlich nahe, dass der Bundestagsabgeordnete seine abwertenden oder sogar beleidigenden Äußerungen sehr wohl auf den Polizeibeamten gemünzt habe. "Dehms Aussage, Manfred Sohn sei mit der Beleidigung gemeint gewesen, ist für mich eine reine Schutzbehauptung." Binias weiter: "Vollkommen unabhängig vom Ausgang des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wünsche ich mir gewählte Volksvertreter, die sich ihrer Verantwortung und ihrer Vorbildfunktion stärker bewusst sind als Dieter Dehm in dieser Situation. Ich wünsche mir Volksvertreter, die Polizeibeamten mit einem Mindestmaß an Respekt begegnen." In diesem Licht betrachtet der Behördenleiter auch die durch Dehm gegen den Polizeibeamten zunächst angekündigte und schließlich auch eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde. Selbstverständlich werde diese Beschwerde bearbeitet wie jede andere auch, kündigt Binias an. Allerdings würden für die Bewertung dieser Beschwerde auch die besagten Fernsehbilder herangezogen. "Und auf den Bildern", so Binias, "ist ein Fehlverhalten des polizeilichen Einsatzleiters nicht erkennbar. Sehr wohl aber das ungehobelte Verhalten eines Bundestagsabgeordneten." sw
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